Öffentliche Bekanntmachungen
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Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Kummerfeld 12.03.2014
Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Kummerfeld
Herr Jürgen Borchardt hat sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt.
Gem. § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung ist
Herr Hardy Tempelmann
Langenbargen 10a
25495 Kummerfeld
durch Nachrücken zum neuen Gemeindevertreter festgestellt worden.
Jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Kummerfeld kann gegen diese Feststellung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats beim Amt Pinnau in 25462 Rellingen, Hauptstraße 60, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.
Kummerfeld, 12.03.2014
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
als Wahlleiter
Hildebrand