Öffentliche Bekanntmachungen
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Erneuerung des Geh- und Radweges sowie der Oberflächenentwässerungseinrichtungen entlang der Bundesstraße (K 21) (Ostseite) in der Gemeinde Kummerfeld 26.03.2014
Erneuerung des Geh- und Radweges sowie der Oberflächenentwässerungseinrichtungen entlang der Bundesstraße (K 21) (Ostseite) in der Gemeinde Kummerfeld
Wie Ihnen vermutlich bereits bekannt ist, beabsichtigt die Gemeinde Kummerfeld, die o.g. Baumaßnahmen durchzuführen. Als Ausführungstermin wird Mitte des Jahres 2014 anvisiert.
Hiermit werden Sie – wie alle Grundstückseigentümer an der Bundesstraße - zu einer Informationsveranstaltung eingeladen am
Dienstag, den 15.04.2014, um 19:30 Uhr,
im Meinkenhof, Großer Sitzungssaal, Bornbarg 31,
25495 Kummerfeld.
Ihnen soll Gelegenheit gegeben werden,
- Erläuterungen zu der vorgesehenen Art des Ausbaus zu erhalten,
- Informationen zu der Kostenschätzung des Planungsbüros zu bekommen,
- zu erfahren, welche Ausbaumaßnahmen beitragspflichtig sind,
- die Einstufung der Bundesstraße (K 21) als Straße zu erfahren,
- in Abhängigkeit davon die Höhe der Prozentsätze für die Anliegerbeiträge kennen zu lernen
und
- Grundsätzlich beitragspflichtig sind die Grundeigentümer, die Erbbauberechtigten und die Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts für das an der ausgebauten öffentlichen Straße gelegene Anlieger- oder Hinterliegergrundstück. Wohnungs- und Teileigentümer müssen in Höhe ihres Eigentumsanteils mit Straßenausbaubeiträgen rechnen.
Was Sie nicht erfahren können ist, wie hoch Ihr Anteil an den Anliegerbeiträgen genau sein wird. Denn dieses hängt von vielen Faktoren ab, die wir heute noch nicht kennen: Welche noch nicht bekannten Schwierigkeiten führen eventuell zu nachträglichen Kostenerhöhungen und wie wird demgemäß die Endabrechnung aussehen? Auf jeden Fall aber werden Sie so gut wie möglich informiert.
Als Ansprechpartner werden Ihnen neben der Bürgermeisterin das mit der Durchführung der Baumaßnahmen beauftragte Ingenieurbüro IBB - Ingenieurbüro für Bautechnik GmbH & Co. KG, Gemeindevertreter und Mitglieder des Bau-, Wege- und Umweltausschusses sowie Vertreter des Amtes Pinnau zur Verfügung stehen.
Die Beitragsveranlagung wird durch die Firma GeKom - Gesellschaft für Kommunalberatung und Kommunalentwicklung mbH vorgestellt und begründet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
gez. Zimmer