Öffentliche Bekanntmachungen
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Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Prisdorf 26.06.2014
Amt Pinnau, der Amtsvorsteher handelnd für die Gemeinde Prisdorf
Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Prisdorf
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.06.2014 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straßen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes werden somit die Straßen
Dahl und Ellernstrang
(Flurstücke 135, 244/134 (Teilstück), 120/1, 122/1 jeweils der Flur 1 und Flurstück 94/38 der Flur 2 der Gemarkung Prisdorf)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG eingeteilt.
Die Wirksamkeit der Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.
Die Gemeinde Prisdorf ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straße dienenden Grundstücke.
Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 7, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.
Prisdorf, den 23.06.2014
Gemeinde Prisdorf
Der Bürgermeister
gez. Wilfried Hans
Hiermit gebe ich die Widmungsverfügung vom 23.06.2014 der Gemeinde Prisdorf öffentlich bekannt.
Rellingen, den 26.06.2014
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Günther Hildebrand
zum Lageplan [PDF-Dokument: 534 kB]