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Öffentliche Bekanntmachungen

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Genehmigung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet östlich des Moorkampsweges, nordöstlich des Schulweges und nördlich der bebauten Fläche ,,Willhorner Heide" 21.07.2014 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Ellerbek
Betr. Genehmigung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet östlich des Moorkampsweges, nordöstlich des Schulweges und nördlich der bebauten Fläche „Willhorner Heide“

Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 27.03.2014 beschlossene 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet östlich des Moorkampsweges, nordöstlich des Schulweges und nördlich der bebauten Fläche „Willhorner Heide“ mit Bescheid vom 12.06.2014 (Az. IV 267- 512.111-56.013 (21.Änd)) nach § 6 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Alle Interessierten können die 21. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 4, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Rellingen, 21. Juli 2014
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher

gez. Günther Hildebrand