Öffentliche Bekanntmachungen
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Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Prisdorf 07.10.2014
Amt Pinnau, der Amtsvorsteher handelnd für die Gemeinde Prisdorf
Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Prisdorf
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 25.09.2014 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straßen für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes wird somit die Straße
Hauen
(Flurstücke 9/8, 123/4, 109/9, 11/14, 11/16, 822, 824, 804, 826, 102/16, 124 (Teilstück), 30/18, 42/8 jeweils der Flur 4 der Gemarkung Prisdorf)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als Gemeindeverbindungsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b) StrWG eingeteilt. Sowie die Straßen
Grenzweg, Neuenkamp, Rethwisch, Bökenweg, Lärchenweg, Eekenweg und Stichstraße ohne Benennung
(Flurstücke 118/3, 117/2, 110/14, 110/7, 381/110, 398/110, 401/110, 109/4, 109/52, 109/30, 11/19, 883, 120/1 (Teilstück), 16/5,12/65, 12/12, 12/13, 12/46, 12/47, 12/32, 12/33, 12/16, 12/23, 12/25, 12/31, 12/44, 12/42, 12/56, 122 jeweils der Flur 4 der Gemarkung Prisdorf)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG eingeteilt.
Die Wirksamkeit der Widmung der Straßen für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.
Die Gemeinde Prisdorf ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straßen dienenden Grundstücke.
Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan [PDF-Dokument: 681 kB] hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 7, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.
Prisdorf, den 06.10.2014
Gemeinde Prisdorf
Der Bürgermeister
gez. Wilfried Hans
Hiermit gebe ich die Widmungsverfügung vom 06.10.2014 der Gemeinde Prisdorf öffentlich bekannt.
Rellingen, den 07.10.2014
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Günther Hildebrand