Öffentliche Bekanntmachungen
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Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Kummerfeld für das Gebiet westlich der Bundesautobahn A 23, nördlich des Auweges und östlich des "Umspannwerkes". 01.12.2014
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Kummerfeld Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Kummerfeld für das Gebiet westlich der Bundesautobahn A 23, nördlich des Auweges und östlich des "Umspannwerkes".
Erneute öffentliche Auslegung des Planentwurfes
Der vom Bau-, Wege- und Umweltausschuss in der Sitzung am 12.11.2014 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 17 der Gemeinde Kummerfeld für das Gebiet westlich der Bundesautobahn A 23, nördlich des Auweges und östlich des "Umspannwerkes" sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die zu dieser Planung bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Behörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Bürgern liegen
vom 16.12.2014 bis einschließlich 06.01.2015
in der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 4, während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, öffentlich aus. Die Dauer der Auslegung wird gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf 2 Wochen festgesetzt.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Unterlagen einsehen sowie Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. Einwendungen die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.
Der vorgesehene Geltungsbereich für den Bebauungsplan Nr. 17 ist in dem nachfolgenden Lageplan kenntlich gemacht.
Lageplan: Lageplan B-Plan 17 Kummerfeld [PDF-Dokument: 245 kB]
Es liegen folgende umweltbezogenen Unterlagen zur Einsichtnahme vor:
[1] Umweltbericht zur Planung (Bestandteil der Begründung),
[2] Landschaftsplan der Gemeinde Kummerfeld,
[3] Wasserwirtschaftliches Konzept incl. verkehrstechnische Anbindung
[4] Schalltechnische Untersuchung
[5] Staubimmissionsprognose
[6] die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden insbesondere die Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den Menschen, auf Tiere und Pflanzen, auf Boden und Wasser, auf Klima und Luft, auf das Orts- und Landschaftsbild sowie auf Kultur- und Sachgüter geprüft.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich in [1], [4], [5] und [6] (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Gesundheitlicher Umweltschutz vom 24.01.2014 und Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Außenstelle Südwest vom 27.01.2014, E.ON Netz GmbH vom 29.01.2014; Anwohner vom 05.08.2014),
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Elektromagnetischen Feldern im Zusammenhang mit der vorhandenen 110 KV- Hochspannungsfreileitung, zu Lärm- und Staubimmissionen durch das vorhandene Betonwerk sowie die geplante Erweiterung, die angrenzenden Gewerbegebiete und Verkehrsflächen. Zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen der menschlichen Gesundheit werden Festsetzungen für passive Schallschutzmaßen (Emissionskontingenten und Lärmpegelbereichen) sowie von Nutzungseinschränkungen (betrifft Betriebsleiterwohnungen) im Bereich der Hochspannungsleitung (auf einer Breite von insgesamt 50 m).
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Tiere und Pflanzen/Artenschutz
- finden sich in [1], [2], und [6] (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Untere Naturschutzbehörde vom 24.01.2014, Anwohner vom 20.01.2014),
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Flächennutzung und Biotoptypenausstattung, gesetzlich geschützten Biotopen (Knicks mit Überhältern), zu Belangen des Artenschutzes, zum Lebensraumpotenzial für Fledermäuse und Vögel in Gehölzbeständen, sowie Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen, zur Minimierung von Lebensraumverlusten und zum Ausgleich (Erhaltungs- und Anpflanzfestsetzungen für Gehölze, Maßnahmenflächen für Erhalt und Neuanlage von Knicks).
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
- finden sich in [1], [2], [3] und [6] (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Untere Wasserbehörde vom 24.01.2014; AZV Südholstein vom 17.01.2014; Anwohner vom 30.01.2014),
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu dem im Plangebiet anstehenden Boden und dessen naturschutzfachliche Bedeutung, zu den Auswirkungen der geplanten Bebauung auf Boden und Grundwasserneubildung durch Versiegelung sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich erheblicher Beeinträchtigungen, zur Entwässerung und dem neu zu schaffenden Regenrückhaltebecken.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Luft und Klima
- finden sich in [1] und [2],
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Luftqualität sowie den sie bedingenden Faktoren (Staubimmissionen aus landwirtschaftlicher Nutzung und Betonwerk) sowie Maßnahmen zur Minimierung von Beeinträchtigungen der Luft und des Klimas.
Umweltbezogene Information zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild
- finden sich in [1] und [2],
- es werden Aussagen getroffen zur Qualität des Landschaftsbildes und den zu erwartenden Beeinträchtigungen durch die geplante Bebauung sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchtigungen (Erhaltungs- und Anpflanzfestsetzungen für Gehölze, Maßnahmenflächen für Erhalt und Neuanlage von Knicks).
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- finden sich in [1],
- es werden Aussagen getroffen bzw. der Hinweis gegeben, dass Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler zurzeit nicht festgestellt werden können und dass das Schutzgut von der Planung nicht beeinflusst wird, da sich innerhalb und angrenzend an das Plangebiet keine geschützten Kultur- und sonstigen Sachgüter befinden.
Rellingen, den 01.12.2014
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Günther Hildebrand