Öffentliche Bekanntmachungen
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Abgabenbescheide über die Grundsteuer A und B für Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt sowie der Hundesteuer für Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt und die Straßenreinigungsgebühren in Borstel-Hohenraden un 06.01.2015
Abgabenbescheide über die Grundsteuer A und B für die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt sowie der Hundesteuer für die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt und die Straßenreinigungsgebühren in den Gemeinden Borstel-Hohenraden und Tangstedt
Die Hebesätze für die Grundsteuer A und B für die amtsangehörigen Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt sowie die Höhe der Hundesteuer in den amtsangehörigen Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt haben sich nicht geändert. Die Straßen- reinigungsgebühren in den Gemeinden Borstel-Hohenraden und Tangstedt sind ebenfalls nicht geändert.
Daher werden Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2015 nicht erteilt.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung (auch Dauerbescheiderteilung) nicht geändert hat, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes in der zur Zeit gültigen Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2015 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.
Danach sind im Jahr 2015 die Grundsteuern in der Höhe und zu den Fälligkeiten zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Grundsteuerbescheid ergeben.
Für die bis zu dieser Bekanntmachung erteilten Steuerbescheide sind gemäß § 12 Kommunalabgabengesetz in der jeweils gültigen Fassung die im letzten Bescheid festgesetzten Beträge zu entrichten.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen erhoben werden.
Diese Form der Steuerfestsetzung ohne Steuerbescheid dient der Verwaltungsvereinfachung und somit der Kostenminimierung.
Die Gemeindevertretung Ellerbek hat zum 01.01.2015 eine Erhöhung der Steuerhebesätze beschlossen, daher erhalten alle Ellerbeker Grundsteuer- pflichtigen einen neuen Abgabenbescheid.
Rellingen, den 06.01.2015
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
für die Gemeinden
Borstel-Hohenraden, Ellerbek,
Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt
gez. Hildebrand