Öffentliche Bekanntmachungen
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Widmungsverfgung Achter de Kark Gemeinde Kummerfeld 12.01.2015
Öffentliche Bekanntgabe einer Widmungsverfügung
Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Kummerfeld
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 04.12.2014 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straße für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes wird somit die Straße
Achter de Kark,
(Flurstück 529 , Flur 3, Gemarkung Kummerfeld)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG eingeteilt. Die Wirksamkeit der Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.Die Gemeinde Kummerfeld ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin des der Straße dienenden Grundstücks.
Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 4, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Zimmer 109, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.
Kummerfeld, den 09.01.2014
Gemeinde Kummerfeld
Die Bürgermeisterin
gez.Koll
Lageplan: Lageplan Achter de Kark [PDF-Dokument: 246 kB]