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Öffentliche Bekanntmachungen

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Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 20 - Nord-West-Umfahrung Hamburg; Abschnitt von der L 114 bei Bokel bis westlich der BAB A 7 hier: erste Auslegung und Planänderung 02.04.2015 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für den Lanbesbetrieb Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein

Planfeststellung für den Neubau der Bundesautobahn A 20 - Nord-West-Umfahrung Hamburg; Abschnitt von der L 114 bei Bokel bis westlich der BAB A 7
hier: erste Auslegung und Planänderung

1)  Der in der Bekanntmachung der der Auslegung der Planfeststellungsunterlagen vom 01. Oktober 2010 und in der Bekanntmachung der Auslegung der Planänderungsunterlagen vom 05. Mai 2014 angekündigte Erörterungstermin findet statt am 


                          Donnerstag, 07. Mai 2015,
                          Montag, 11.Mai 2015 und 
                          Dienstag, 12. Mai 2015
                          Beginn jeweils 09.00 Uhr
                          In der 
                          Stadtverwaltung Bad Bramstedt
                          Bramstedter Schloss
                          Bleeck 16
                          24576 Bad Bramstedt

Sofern erforderlich, wird der Erörterungstermin am Mittwoch, 13. Mai 2015 und Dienstag, 19. Mai 2015  am o. g. Erörterungsort fortgesetzt. Die Entscheidung ob und inwieweit Fortsetzungstermine erforderlich werden, erfolgt am Ende des Termins am 11. Mai 2015 bzw. 12. Mai 2015 durch den Verhandlungsleiter.

2)    Im Termin werden die rechtzeitig im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens und des Planänderungsverfahrens erhobenen Einwendungen erörtert.
Die Teilnahme am Termin ist jedem, dessen Belange von der vorgesehenen Planänderung berührt werden, freigestellt. Die Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dieser hat seine Bevollmächtigung durch schriftliche Vollmacht nachzuweisen, und diese zu den Akten der Anhörungsbehörde zu geben.

3)    Da von mehr als 300 Personen Einwendungen erhoben worden sind, werden diese Beteiligten vom Erörterungstermin nicht gesondert benachrichtigt. Die gesonderte Benachrichtigung der Einwender wird durch die amtliche Bekanntmachung ersetzt (§ 140 Abs. 6 Satz 4 Allgemeines Verwaltungsgesetz für das Land Schleswig-Holstein).
Beim Ausbleiben eines Einwenders in diesem Termin kann auch ohne ihn verhandelt werden. Die Einwendungen gelten dann als aufrechterhalten.
Es wird darauf hingewiesen, dass verspätete Einwendungen ausgeschlossen sind (§ 17a Nr. 7 Bundesfernstraßengesetz).

4)    Durch Teilnahme am Erörterungstermin oder Vertreterbestellung entstehende Kosten können nicht erstattet werden.

5)    Der Erörterungstermin ist nicht öffentlich.

 

Kiel, 23. März 2015                                                                               veröffentlicht:


Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr

              Schleswig-Holstein

                Betriebssitz Kiel
            - Anhörungsbehörde –

 

                      Böge

 

02.04.2015