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Öffentliche Bekanntmachungen

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Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kummerfeld "Ruheforst" für eine Fläche im "Kummerfelder Gehege" südöstlich der Bilsbek, nördlich des Waldweges (Gemarkung Kummerfeld, Flur 1, Flurstück 60/4) 24.06.2015 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Kummerfeld
Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kummerfeld "Ruheforst" für eine Fläche im "Kummerfelder Gehege" südöstlich der Bilsbek, nördlich des Waldweges (Gemarkung Kummerfeld, Flur 1, Flurstück 60/4)
Öffentliche Auslegung des Planentwurfes

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 21.05.2015 gebilligte und zur Ausle­gung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kummerfeld für eine Fläche im "Kummerfelder Gehege" südöstlich der Bilsbek, nördlich des Waldweges (Gemarkung Kummerfeld, Flur 1, Flurstück 60/4) sowie der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht und die zu dieser Planung bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Be­hörden, sonstigen Träger öffentlicher Belange und Bürgern liegen

vom 13.07.2015 bis einschließlich 13.08.2015

in der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 4, während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterla­gen und die umweltbezogenen Unterlagen einsehen sowie Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpla­nung nicht von Bedeutung ist. Einwendungen die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.

Der vorgesehene Geltungsbereich für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in dem nachfolgen­den Lageplan kenntlich gemacht.

 Lageplan zum Geltungsbereich der 2. Änderung des F-Planes der Gemeinde Kummerfeld

 

Als Grundlage für die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden folgende umweltbezo­gene Informationen gesichtet bzw. erarbeitet und berücksichtigt, die zusammen mit dem Bauleitplan für die Öffentlichkeit verfügbar sind:

1. Bestands- und Entwicklungsplan im Rahmen des landschaftspflegerischen Fachbeitrags mit unterschiedlichen Angaben u. a. aus dem Managementplan des betroffenen FFH-Gebietes; die entsprechenden Erläuterungen finden sich im Umweltbericht zu dieser Bauleitplanung (Feb. 2015).

2. Prüfung der Verträglichkeit des Vorhabens mit dem FFH-Gebiet (Feb. 2015)

3. Artenschutzbericht mit vorheriger Brutvogelkartierung (Feb. 2015)

4. Bodenkundliche Stellungnahme zum Ruheforst-Projekt (Jan. 2015)

5. Managementplan zum FFH-Gebiet „Kummerfelder Gehege“ (Juni 2011)

6. Landschaftsplan der Gemeinde Kummerfeld

7. Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I (1998)

8. Stellungnahmen von Privatpersonen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB (2014)

9. Stellungnahmen von TöB, Verbänden und anderen im Rahmen der Beteiligung gem. § 4 (1) BauGB (2014/2015)

Die Unterlagen zu den Punkten 1 bis 4 liegen aus. In die übrigen genannten Unterlagen kann Einsicht genommen werden.

Bezogen auf die Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren des in dem „Ostholz“ (Bestandteil des Kummerfelder Geheges) geplanten Ruheforstes die Folgen insbesondere für das FFH-Gebiet selbst sowie die Schutzgüter Tiere und Pflanzen und darüber hinaus auch für die übrigen nachfolgend genannten Schutzgüter geprüft.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere

  • finden sich in den Unterlagen 1 bis 3, 5 bis 7 und 9.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Bestandssituation, Brutvogelvorkommen, Wertigkeit, Störungssituation, Schutzstatus.
  • Auswirkungen der Planung: Flächenbetroffenheit, Verlust von besonderen Strukturelementen (Totholz, Altbäume), voraussichtliche Folgen für Flora und Fauna, Artenschutz, Eingriffsvermeidung, -minderung und Ausgleich.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Geologie, Boden und Wasser

  • finden sich in den Unterlagen 1, 2, 4 - 6 und 9.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Bestandssituation in Bezug auf geologische Verhältnisse, Boden sowie Grund- und Oberflächengewässer.
  • Auswirkungen der Planung: Wegeerschließung und sonstige Infrastruktur, Art der Urnenbeisetzung und voraussichtliche Folgen für Boden und Wasser.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in den Unterlagen 1 und 5.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Ausgangssituation.
  • Auswirkungen der Planung: wegen der Vorhabensart keine besonderen Folgen erwartet.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild, Ortsbild

  • finden sich in den Unterlagen 1, 5, 6, 8 und 9.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Lage und Ausgangssituation in Bezug auf Landschaftsbild.
  • Auswirkungen der Planung: Wegeerschließung und sonstige Infrastruktur, Art der Urnenbeisetzung und voraussichtliche Folgen für das Wald-Erscheinungsbild.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in den Unterlagen 1, 5, 8 und 9.
  • Es werden Angaben gemacht zu: Ausgangssituation in Bezug auf unterschiedliche Nutzungsansprüche an das „Ostholz“, verkehrliche Anbindung und Wegebeziehungen.
  • Auswirkungen der Planung: Wegeerschließung und sonstige Infrastruktur, Art der Urnenbeisetzung und voraussichtliche Folgen für den Wald-Charakter und die bisherigen Nutzungsansprüche .

 

Rellingen, den 24.06.2015

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher

gez. Günther Hildebrand

24.06.2015