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Öffentliche Bekanntmachungen

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Teilaufhebung der 7. Flächennutzungsplanänderung "Hudenbarg" der Gemeinde Prisdorf für das Gebiet östlich der Straße "Hudenbarg" und nördlich der Feuerwehr 24.09.2015 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Prisdorf
Teilaufhebung der 7. Flächennutzungsplanänderung "Hudenbarg" der Gemeinde Prisdorf für das Gebiet östlich der Straße "Hudenbarg" und nördlich der Feuerwehr

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 02.07.2015 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Teilaufhebung der 7. Flächennutzungsplanänderung "Hudenbarg" der Gemeinde Prisdorf für das Gebiet östlich der Straße "Hudenbarg" und nördlich der Feuerwehr sowie der Entwurf der Begründung mit Um­weltbericht und die zu dieser Planung bereits vorliegenden umweltbezogenen Unterla­gen liegen

vom 09.10.2015 bis einschließlich 10.11.2015

im Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 7, während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und die umweltbezogenen Unterlagen einsehen sowie Anregungen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorbringen.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanung nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.

Der vorgesehene Geltungsbereich für die Teilaufhebung der 7. Flächennutzungsplanänderung ist in dem nachfolgen­den Lageplan kenntlich gemacht.

Geltungsbereich Teilaufhebung 7.F-Plan-Änderung Prisdorf 

Als Grundlage für die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden folgende umweltbe­zo­gene Informationen gesichtet bzw. erarbeitet und berücksichtigt, die zusammen mit dem Bauleitplan für die Öffentlichkeit verfügbar sind:

  • Umweltbericht zur Planung (Bestandteil der Begründung),
  • Landschaftsplan der Gemeinde Prisdorf,
  • die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB.

Die Unterlagen zu den Punkten 1 und 3 liegen aus. In die übrigen genannten Unterlagen kann Einsicht genommen werden.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere

  • finden sich in 1 und 2.
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Flächennutzung und Bi­otoptypenausstattung, zu Belangen des Artenschutzes, zum Lebensraumpoten­zial für Fleder­mäuse und Vögel, sowie Maßnahmen zur Vermei­dung er­heblicher Beeinträchtigungen. Es wird darauf hin­gewiesen, dass die Darstellung einer Flä­che für die Landwirtschaft als Maßnahme zur Vermeidung einer nachteiligen Auswirkung auf Natur und Land­schaft bewertet werden kann und der im Plange­biet vorhandene große Baum aus Gründen des Artenschutzes sowie aufgrund seiner ortsbildprägenden Bedeutung er­halten werden sollte.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • finden sich in 1, 2 und 3 (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fach­dienst Um­welt, Untere Bodenschutzbehörde vom 24.02.2015).
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu der im Plangebiet be­ste­hen­den Bodensituation (unversiegelt, vegetationsbedeckt) und dass durch die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft anstelle einer Fläche für den Ge­meinbedarf keine erheblichen Eingriffe in den Boden und Wasserhaushalt zu er­warten sind. Der Kreis Pinneberg, Fach­dienst Um­welt, Untere Bodenschutzbe­hörde, weist darauf hin, dass der unteren Bodenschutzbehörde keine Kenntnisse über Altablagerungen, Altstandorte oder schädliche Bodenveränderungen vorlie­gen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in 1 und 2.
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Luftqualität sowie den sie bedingenden Faktoren (unversiegelt, vegetationsbedeckt).

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild

  • finden sich in 1 und 2.
  • es werden Aussagen getroffen zur Qualität des Landschaftsbildes und dass durch die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft anstelle einer Fläche für den Gemeinbedarf keine erheblichen Eingriffe in das Landschaftsbild zu erwarten sind. Es wird darauf hin­gewiesen, dass der im Plangebiet vorhandene große Baum aufgrund seiner ortsbildprägenden Bedeutung er­halten werden sollte.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in 1 und 2.
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Lärmimmissionen durch die angrenzenden Verkehrsflä­chen (Hauptstraße und DB-Strecke) und zur Funktion eines öffentlichen Weges an der östlichen Grenze des Plangebietes, der als Wegeverbindung zwischen der Hauptstraße und den südlich angrenzenden Gemeinbedarfseinrichtungen (Schule, Bürgerhaus, Sporthalle, Feuerwehr) insbe­sondere von den Schulkindern genutzt wird. Da sich die vorhandene Wegever­bindung auf öffentlichem Grund befindet, ist für das Schutzgut Mensch (Erho­lungsnutzung/ Wegeverbindung) keine erhebliche Beeinträchtigung (durch Über­planung) zu erwarten.

 

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • finden sich in 1.
  • es werden Aussagen getroffen, dass Auswirkungen auf Kulturdenkmäler zurzeit nicht festge­stellt wer­den können und dass das Schutzgut von der Planung nicht be­einflusst wird, da sich innerhalb und angrenzend an das Plangebiet keine ge­schützten Kultur- und sons­tigen Sachgü­ter befinden.

Rellingen, den 24.09.2015

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher

gez. Günther Hildebrand

 

24.09.2015