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Öffentliche Bekanntmachungen

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Einziehung einer Straßenfläche (Gemarkung Tangstedt, Flur 11, Teilfläche des Flurstücks 110) (Teilfläche der Straße Große Twiete) 07.03.2016 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Tangstedt
Einziehungsverfügung zur Einziehung einer Straßenfläche (Gemarkung Tangstedt, Flur 11, Teilfläche des Flurstücks 110) (Teilfläche der Straße Große Twiete)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Tangstedt hat in ihrer Sitzung am 30.09.2015 beschlossen, eine Teilfläche der Straße Große Twiete (Gemarkung Tangstedt, Flur 11, Teilfläche des Flurstücks 110) gem. § 8 des Straßen- und Wegegesetzes S.-H. (StrWG) einzuziehen. Die betreffende Straßenteilfläche soll zur privaten Nutzung verkauft werden, insofern hat sie keine Verkehrsbedeutung mehr.

Das Auslegungsverfahren gem. § 8 Abs. 3 StrWG hat in der Zeit vom 17.11.2015 bis einschließlich 17.12.2015 stattgefunden. Gem. § 8 Abs. 4 StrWG konnten Einwendungen gegen die Einziehung spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung erhoben werden. Es wurden keine Einwendungen erhoben.

Die Einziehung wird verfügt. Die Wirksamkeit der Einziehung der Straßenfläche tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Einziehungsverfügung ein.

Die Einziehungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 7, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 7, während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, eingesehen werden.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Einziehung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.

Tangstedt, den 04.03.2016

Gemeinde Tangstedt
Die Bürgermeisterin

gez. Henriette Krohn

 

Hiermit gebe ich die Widmungsverfügung vom 04.03.2016 der Gemeinde Tangstedt öffentlich bekannt.

Rellingen, den 07.03.2016

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher

gez. Günther Hildebrand

07.03.2016