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Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 14 ,,Nordöstlich Steenacker" der Gemeinde Tangstedt 18.04.2016 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Tangstedt

Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 14 „Nordöstlich Steenacker“ der Gemeinde Tangstedt für die Gebiete:
9. Flächennutzungsplanänderung: nordwestlich des Wirtschaftsweges "Im Felde" in einer Tiefe von ca. 160 m sowie östlich der Grundstücke "Bürgermeister-Eggerstedt-Weg" 17 bis "Steenacker" 45 in einer Tiefe von ca. 105 m

Bebauungsplan Nr. 14: nordwestlich des Wirtschaftsweges "Im Felde" in einer Tiefe von ca. 160 m sowie östlich der Grundstücke "Bürgermeister-Eggerstedt-Weg" 17 bis "Steenacker" 45 in einer Tiefe von ca. 105 m einschließlich eines bis zu 65 m tiefen Bereiches östlich der Grundstücke „Hermann-Krohn-Straße“ 21, 23 und 25

Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die vom Bau-, Wege- und Umweltausschuss in der Sitzung am 13.04.2016 gebilligten und zur Auslegung bestimmten Entwürfe der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 14 der Gemeinde Tangstedt für die oben beschriebenen Gebiete sowie die Begründungen mit Umweltberichten und die zu dieser Planung bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen von Be­hörden, sonstigen Trägern öffentlicher Belange und Bürgern liegen

vom 03.05.2016 bis einschließlich 02.06.2016 

im Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 7, während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, öffentlich aus.

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und soweit vorhanden, umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanungen unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitplanungen nicht von Bedeutung ist. Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig.

Die vorgesehenen Geltungsbereiche für die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan Nr. 14 sind in den nachfolgen­den Lageplänen kenntlich gemacht

9. Änderung F-Plan Tangstedt                Bebauungsplan 14 Tangstedt 

Als Grundlage für die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden folgende umweltbe­zo­gene Informationen gesichtet bzw. erarbeitet und berücksichtigt, die zusammen mit den Bauleitplänen für die Öffentlichkeit verfügbar sind:

1. Umweltbericht zur Planung (Bestandteil der Begründung),

  1. Landschaftsplan der Gemeinde Tangstedt,
  2. die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB,
  3. wasserwirtschaftliches Konzept.

Die Unterlagen zu den Punkten 1 und 3 liegen aus. In die übrigen genannten Unterlagen kann Einsicht genommen werden.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere

  • finden sich in 1, 2 und 3
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Flächennutzung und Bi­otoptypenausstattung, gesetzlich geschützten Biotopen (Knicks), zu Belangen des Artenschutzes, zum Lebensraumpotenzial für Fleder­mäuse und Vögel, sowie Maßnahmen zur Vermei­dung er­heblicher Beeinträchtigungen.

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser

  • finden sich in 1, 2,3 und 4
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu dem im Plangebiet an­stehen­den Boden und dessen naturschutzfachliche Bedeutung bzw. zur Wiedervewendung des Mutterbodens, zu den im Plangebiet befindlichen Gräben und dem zu erstellenden Regenrückhalteraum, zu den Auswir­kungen der geplanten Bebau­ung auf Boden und Grundwasserneubildung durch Versiegelung (über­schlägige Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung).

Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

  • finden sich in 1 und 2
  • es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Luftqualität sowie den sie bedingenden Faktoren (Immissionen aus Verkehr) sowie Maßnahmen zur Mi­nimierung von Beein­trächti­gungen der Luft und des Kli­mas.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild

  • finden sich in 1 und 2
  • es werden Aussagen getroffen zur Qualität des Landschaftsbildes und den zu er­wartenden Beeinträchtigungen durch die geplante Be­bauung. Zudem werden Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung von Beeinträchti­gungen benannt.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch

  • finden sich in 1 und 3
  • es werden Hinweise zum ÖPNV sowie zur örtlichen Verkehrssituation im geplanten Wohngebiet und am Knotenpunkt Rellingen gegeben. Desweiteren wird erklärt, dass es keine planerisch zu berücksichtigenden Vorbelastungen für das Schutzgut Mensch/ menschli­che Gesundheit durch Lärm gibt.

Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter

  • finden sich in 1 und in der Begründung zur Bauleitplanung
  • es werden Aussagen getroffen bzw. der Hinweis gegeben, dass Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmäler zurzeit nicht festge­stellt wer­den können und dass das Schutzgut von der Planung nicht be­einflusst wird, da sich innerhalb und angrenzend an das Plangebiet keine geschützten Kultur- und sons­tigen Sachgü­ter befinden.

 

Rellingen, den 18.04.2016

 

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher 

gez. Günther Hildebrand

18.04.2016