Öffentliche Bekanntmachungen
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Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hudenbarg / Hauptstraße" (ehemals Teilaufhebung der 7. Flächennutzungsplan¬änderung) der Gemeinde Prisdorf für das Gebiet östlich der Straße "Hudenbarg" und nördlich der Feuerwehr 04.07.2016
Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Prisdorf
Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hudenbarg / Hauptstraße" (ehemals Teilaufhebung der 7. Flächennutzungsplanänderung) der Gemeinde Prisdorf für das Gebiet östlich der Straße "Hudenbarg" und nördlich der Feuerwehr
erneute öffentliche Auslegung
Anstatt der Teilaufhebung der 7. Änderung wird nun eine eigenständige Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt. Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 09.05.2016 gebilligte und erneut zur Auslegung bestimmte Entwurf der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Hudenbarg / Hauptstraße" der Gemeinde Prisdorf für das Gebiet östlich der Straße "Hudenbarg" und nördlich der Feuerwehr sowie die Begründung mit Umweltbericht und die zu dieser Planung bereits vorliegenden umweltbezogenen Unterlagen liegen
vom 19.07.2016 bis einschließlich 19.08.2016
im Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 7, während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 10. Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Flächennutzungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Der vorgesehene Geltungsbereich für die 10. Flächennutzungsplanänderung ist in dem nachfolgenden Lageplan kenntlich gemacht.
Als Grundlage für die Berücksichtigung der Umweltbelange wurden folgende umweltbezogene Informationen gesichtet bzw. erarbeitet und berücksichtigt, die zusammen mit dem Bauleitplan für die Öffentlichkeit verfügbar sind:
- Umweltbericht zur Planung (Bestandteil der Begründung),
- Landschaftsplan der Gemeinde Prisdorf,
- die eingegangenen Stellungnahmen aus den Behördenbeteiligungen gem. § 4 Abs. 1 und 2 BauGB.
Die Unterlagen zu den Punkten 1 und 3 liegen aus. In die übrigen genannten Unterlagen kann Einsicht genommen werden.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere
- finden sich in 1 und 2,
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Flächennutzung und Biotoptypenausstattung, zu Belangen des Artenschutzes, zum Lebensraumpotenzial für Fledermäuse und Vögel, sowie Maßnahmen zur Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft als Maßnahme zur Vermeidung einer nachteiligen Auswirkung auf Natur und Landschaft bewertet werden kann und der im Plangebiet vorhandene große Baum aus Gründen des Artenschutzes sowie aufgrund seiner ortsbildprägenden Bedeutung erhalten werden sollte.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Wasser
- finden sich in 1, 2 und 3 (Stellungnahme TÖB: Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Untere Bodenschutzbehörde vom 24.02.2015 und 05.11.2015),
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu der im Plangebiet bestehenden Bodensituation (unversiegelt, vegetationsbedeckt) und dass durch die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft anstelle einer Fläche für den Gemeinbedarf keine erheblichen Eingriffe in den Boden und Wasserhaushalt zu erwarten sind. Der Kreis Pinneberg, Fachdienst Umwelt, Untere Bodenschutzbehörde, weist darauf hin, dass der unteren Bodenschutzbehörde keine Kenntnisse über Altablagerungen, Altstandorte oder schädliche Bodenveränderungen vorliegen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
- finden sich in 1 und 2,
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Luftqualität sowie den sie bedingenden Faktoren (unversiegelt, vegetationsbedeckt).
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Orts- und Landschaftsbild
- finden sich in 1 und 2,
- es werden Aussagen getroffen zur Qualität des Landschaftsbildes und dass durch die Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft anstelle einer Fläche für den Gemeinbedarf keine erheblichen Eingriffe in das Landschaftsbild zu erwarten sind. Es wird darauf hingewiesen, dass der im Plangebiet vorhandene große Baum aufgrund seiner ortsbildprägenden Bedeutung erhalten werden sollte.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich in 1 und 2,
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Lärmimmissionen durch die angrenzenden Verkehrsflächen (Hauptstraße und DB-Strecke) und zur Funktion eines öffentlichen Weges an der östlichen Grenze des Plangebietes, der als Wegeverbindung zwischen der Hauptstraße und den südlich angrenzenden Gemeinbedarfseinrichtungen (Schule, Bürgerhaus, Sporthalle, Feuerwehr) insbesondere von den Schulkindern genutzt wird. Da sich die vorhandene Wegeverbindung auf öffentlichem Grund befindet, ist für das Schutzgut Mensch (Erholungsnutzung / Wegeverbindung) keine erhebliche Beeinträchtigung (durch Überplanung) zu erwarten.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
- finden sich in 1,
- es werden Aussagen getroffen, dass Auswirkungen auf Kulturdenkmäler zurzeit nicht festgestellt werden können und dass das Schutzgut von der Planung nicht beeinflusst wird, da sich innerhalb und angrenzend an das Plangebiet keine geschützten Kultur- und sonstigen Sachgüter befinden.
Rellingen, den 04.07.2016
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Günther Hildebrand