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1. Nachtrag zur Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen an erhaltenswerten Bäumen in der Gemeinde Borstel-Hohenraden 27.07.2016 


1. Nachtrag zur Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen an erhaltenswerten Bäumen in der Gemeinde Borstel-Hohenraden

Artikel 1
Änderungen 

Die Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen zu Maßnahmen an erhaltenswerten Bäumen in der Gemeinde Borstel-Hohenraden wird wie folgt geändert:

Ziff. 1 erhält folgende Fassung:

1. Im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel gewährt die Gemeinde Borstel-Hohenraden zu erforderlichen und im öffentlichen Interesse liegenden Maßnahmen an erhaltenswerten Bäumen im Gemeindegebiet nach Maßgabe dieser Richtlinie einen Zuschuss in Höhe von höchstens 50 % der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten. Der Antrag ist bis zum 30.09. eines Jahres für Maßnahmen zu stellen, deren Durchführung für das Folgejahr geplant sind.

Auf die Gewährung eines Zuschusses besteht kein Rechtsanspruch.

Der 1. Nachtrag zur Richtlinie tritt am Tage nach seiner Bekanntmachung in Kraft. (05.08.2016)

Borstel-Hohenraden, den 22.07.2016

Gemeinde Borstel-Hohenraden
Stellvertr. Bürgermeisterin

gez. Dicks

27.07.2016