Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Einziehung einer Straßenfläche (Gemarkung Prisdorf, Flur 4, Teilfläche des Flurstücks 56/4) (Teilfläche der Straße Schnickenfeld) 09.08.2016 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Prisdorf
Einziehung einer Straßenfläche (Gemarkung Prisdorf, Flur 4, Teilfläche des Flurstücks 56/4) (Teilfläche der Straße Schnickenfeld)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Prisdorf hat in ihrer Sitzung am 21.04.2016 beschlossen, eine Teilfläche der Straße Schnickenfeld (Gemarkung Prisdorf, Flur 4, Teilfläche des Flurstücks 56/4) gem. § 8 des Straßen- und Wegegesetzes S.-H. (StrWG) einzuziehen. 

Das Auslegungsverfahren gem. § 8 Abs. 3 StrWG hat in der Zeit vom 07.06.2016 bis einschließlich 07.07.2016 stattgefunden. Gem. § 8 Abs. 4 StrWG konnten Einwendungen gegen die Einziehung spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Beendigung der Auslegung erhoben werden. Es wurden keine Einwendungen erhoben. 

Die Einziehung wird verfügt. Die Wirksamkeit der Einziehung der Straßenfläche tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Einziehungsverfügung ein. 

Die Einziehungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 7, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 7, während folgender Zeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag in der Zeit von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr, eingesehen werden. 

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Einziehung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen. 

Prisdorf, den 08.08.2016

Gemeinde Prisdorf
Der Bürgermeister
gez. Rolf Schwarz

 

Hiermit gebe ich die Widmungsverfügung vom 08.08.2016 der Gemeinde Prisdorf öffentlich bekannt.

 

Rellingen, den 09.08.2016

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Günther Hildebrand

zum Lageplan [PDF-Dokument: 381 kB]