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Öffentliche Bekanntmachungen

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Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Kummerfeld 07.02.2017 


Feststellung eines neuen Gemeindevertreters in der Gemeinde Kummerfeld

Herr Andreas Supthut hat am 18.01.2017 sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt.

Gem. § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes in der zurzeit gültigen Fassung ist

Carl Rusch
Waldweg 51
25495 Kummerfeld

zum neuen Gemeindevertreter festgestellt worden.

Jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Kummerfeld kann gegen diese Feststellung Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb eines Monats beim Amt Pinnau in 25462 Rellingen, Hauptstraße 60, schriftlich einzulegen oder zur Niederschrift zu erklären.

Rellingen, 06.02.2017

 

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
als Gemeindewahlleiter 

Hildebrand 

07.02.2017