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Öffentliche Bekanntmachungen

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2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der Gemeinde Ellerbek vom 09.12.2011 (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen) 10.04.2017 


2. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Beseitigung von Abwasser aus Grundstückskläranlagen der Gemeinde Ellerbek vom 09.12.2011 (Gebührensatzung für Grundstückskläranlagen)

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der jeweils geltenden Fassung, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes und des § 31 des Landeswassergesetzes in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Ellerbek vom 23.03.2017 folgende Satzung erlassen:

  

Artikel I

§ 2 wird wie folgt geändert:

In Abs. 1 Punkt 1.a) wird der Betrag von 7,14 € auf 11,90 € geändert und der Betrag von 12,81 € wird auf 10,92 € geändert.

In Abs. 1 Punkt 1.b) wird der Betrag von 7,14 € auf 11,90 € geändert und der Betrag von 1,31 € wird auf 1,16 € geändert.

In Abs. 2 wird der 2. Satz gestrichen, die Verwaltungspauschale in Höhe von 25,00 € entfällt.

Abs. 3 und Abs. 5 werden gestrichen.

Abs. 4 wird Abs. 3 und die anderen Absätze verändern sich entsprechend.

In Abs. 3 (neu) wird der Betrag von 71,40 € auf 178,50 € geändert.

 

Abs. 4 (neu) erhält folgende Fassung:

Der Abwasserzweckverband Pinneberg erhebt pro Abfuhr pro Anlage eine Aufwandspauschale, die die Kosten für die Anfahrt sowie das fachgerechte Entnehmen des Abwassers beinhaltet. Die Aufwandspauschale beträgt für

a) abflusslose Sammelgruben – Regelabfuhr und Bedarfsabfuhr - 95,20 €
b) technisch belüftete Kleinkläranlagen, Bedarfsabfuhr, mindestens jedoch alle 5 Jahre, 95,20 €
c) nachgerüstete/technisch unbelüftete Kleinkläranlagen, mindestens jedoch alle 2 Jahre, 95,20 €
d) nicht nachgerüstete/technisch unbelüftete Kleinkläranlagen, Regelabfuhr jährlich 95,20 €.

Für die Bearbeitung erhebt der Abwasser-Zweckverband Pinneberg eine Verwaltungspauschale in Höhe von 5,00 € pro Abfuhr.

Die Aufwandspauschale und die Verwaltungspauschale sind der Gemeinde durch den Gebührenpflichtigen in voller Höhe zu erstatten.

 

Artikel II

 

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Ellerbek, den 28.03.2017

 

gez. Hildebrand
(Bürgermeister)

 

10.04.2017