Öffentliche Bekanntmachungen
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Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Ellerbek 07.09.2017
Widmung von Straßen im Gemeindegebiet Ellerbek
Entsprechend dem Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.07.2017 wird die Widmung nachstehend aufgeführter Straße für den öffentlichen Verkehr gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der zurzeit geltenden Fassung verfügt. Gemäß § 3 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes wird somit die Straße
An der Feuerwache,
(Flurstücke 537, 534 + 532 (Teilstück), Flur 7, Gemarkung Ellerbek)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als Ortsstraße gem. § 3 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a) StrWG eingeteilt.
Sowie die Wegefläche
An der Feuerwache,
(Flurstück 532 (Teilstück), Flur 7, Gemarkung Ellerbek)
in die Straßengruppe Gemeindestraße als sonstige öffentliche Straßen gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 Buchst. b) StrWG eingeteilt.
Die Wirksamkeit der Widmung der Straße für den öffentlichen Verkehr tritt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe der Widmungsverfügung ein.
Die Gemeinde Ellerbek ist Trägerin der Straßenbaulast und Eigentümerin der der Straße dienenden Grundstücke.
Die Widmungsverfügung und der maßgebliche Lageplan hierzu können ab sofort bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist (siehe Rechtsbehelfsbelehrung) im Amt Pinnau, Zimmer 8, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, während der Dienststunden eingesehen werden.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen die Widmung kann gemäß § 70 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Amt Pinnau, Zimmer 8, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, einzulegen.
Ellerbek, den 01.09.2017
Gemeinde Ellerbek
Der Bürgermeister
gez. Timm (stellv. Bürgermeister)