Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Bekanntmachung des Wahlleiters des Amtes Pinnau über die Wahlkreiseinteilung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 in den Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt 20.12.2017 


Bekanntmachung des Wahlleiters des Amtes Pinnau über die Wahlkreiseinteilung und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl am 06. Mai 2018 in den Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt

Für die Gemeindewahl in den amtsangehörigen Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt am 06. Mai 2018 fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 12. Dezember 2017 die Wahlkreise in den amtsangehörigen Gemeinden festgelegt.

Die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt bilden gem. § 9 Abs. 1 des GKWG nur jeweils einen Wahlkreis.

In der Gemeinde Ellerbek werden folgende drei Wahlkreis gem. § 9 Abs. 2 des Gesetzes über die Wahlen in den Gemeinden und Kreises in Schleswig-Holstein (Gemeinde- und Kreiswahlgesetz – GKWG) gebildet.

 

Wahlkreis 1

Wahlkreis 2

Wahlkreis 3

Achter de Höf

Akazienweg

An der Aue

Am Teich

Am Karpfenteich

Birkenau

An der Feuerwache 1-9

Am Moorgraben

Breslauer Straße

An Börn

Bei den Birken

Bromberger Straße

Auengrund

Bei der Kirche

Danziger Straße

Brooksweg

Birkenweg

Heidkampsweg

Burstah

Blütenweg

Holsteiner Chaussee

Dorfstraße

Drosselstraße

Im Wiesengrund

Dubenhorst

Ericaweg

Königsberger Straße

Haselweg

Eschenweg

Küstriner Straße

Hauptstraße

Finkenstieg

Mühlenau

Ihlweg

Fuchsrute

Pinnau

Kellerstraße

Ginsterweg

Posener Straße

Kirchenstieg

Hasenheide

Rugenbergener Mühlenwg.

Krönkampsweg

Heideweg

Röpenkampsweg

Lütten Stieg

Heidkoppelsiedlung

Stettiner Straße

Moorkampsweg 15-19 (ungr.)

Heidkoppelweg

Tilsiter Straße

Niekampsweg

Kastanienweg

Willhorner Heide

Oasenweg

Moordamm

 

Pinneberger Str. 131 - 147

Moorkampsweg 2-28 (ger)

 

Pyramidenweg

Moorkampsweg 1

 

Radelandweg

Pinneberger Str. 149 – 184

 

Regentstraße

Rehwinkel

 

Rellinger Weg

Tannenweg

 

Rugenbergener Siedlung

Ulmenweg

 

Rugenbergener Straße

Unter den Linden

 

Schneesch

Verbindungsweg

 

Seerosenstraße

 

 

Tangstedter Mühlenweg

 

 

Topesch

 

 

Waldhofstraße

 

 

Weidenstieg

 

 

Zum Sportplatz

 

 

 

 

 

Gemäß § 22 der Gemeinde- und Kreiswahlordnung fordere ich zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Gemeindewahl auf.

In den Gemeindewahlkreises werden Vertreterinnen und Vertreter wie folgt gewählt (§ 8 GKWG):

 

Gemeinde

Zahl der Vertreterinnen und Vertreter

Insgesamt

Unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter

Listenvertreterinnen und Listenvertreter

Borstel-Hohenraden

13

7

6

Ellerbek

17

9

(in jedem Wahlkreis drei)

8

Kummerfeld

13

7

6

Prisdorf

13

7

6

Tangstedt

13

7

6

 

Wahlvorschläge können für die Wahl der unmittelbaren Vertreterinnen oder Vertreter (unmittelbare Wahlvorschläge) von

1. Parteien im Sinne des Artikels 21 des Grundgesetzes (politische Parteien)

2. Wahlberechtigte, die sich zu einer Gruppe zusammenschließen (Wählergruppen) und

3. Wahlberechtigte

eingereicht werden.

Wahlvorschläge für die Wahl von Listenvertreterinnen und Listenvertreter (Listenwahlvorschläge) können von politischen Parteien und Wählergruppen eingereicht werden.

Die Verbindung von Listenwahlvorschlägen ist unzulässig, ebenso die Einreichung von gemeinsamen Wahlvorschlägen mehrerer Parteien, mehrerer Wählergruppen oder von Parteien und Wählergruppen.

Eine politische Partei oder eine Wählergruppe kann nur so viele unmittelbare Wahlvorschläge, wie unmittelbare Vertreterinnen und Vertreter zu wählen sind, und nur einen Listenwahlvorschlag für den die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber nicht begrenzt ist, einreichen. Eine Bewerberin oder ein Bewerber kann sowohl einem unmittelbaren Wahlvorschlag als auch in einem Listenwahlvorschlag benannt werden.

Wählbar sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen neben Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes auch alle Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger).

Die Wahlvorschläge sind gemäß § 19 GKWG spätestens bis

Montag, den 12. März 2018, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist)

schriftlich beim Wahlleiter des Amtes Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Herr Holm, Zimmer 107, einzureichen.

Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass die Wahlvorschläge möglichst so frühzeitig vor dem letzten der Einreichungsfrist eingereicht werden sollten, dass Mängel die die Gültigkeit der Wahlvorschläge betreffen, rechtzeitig behoben werden können.

Die für das Vorschlagsverfahren erforderlichen amtlichen Vordrucke können beim Wahlleiter

 

Herr Holm
Strategische Steuerung
Fachbereichsleiter
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon: 04101 / 7972-223
E-Mail: i.holm@amt-pinnau.de
Mobil: 0179/9172173
Raum: 107
Detailansicht anzeigen
Visitenkarte anzeigen
E-Mail per Kontaktformular versenden

 

angefordert bzw. in den Öffnungszeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr, Dienstag auch 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) abgeholt werden.

Rellingen, den 19.12.2017

 

Amt Pinnau
Der Wahlleiter

Holm

20.12.2017