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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Steuerbescheide über die Grundsteuer A und B 15.01.2009 



B e k a n n t m a c h u n g

Steuerbescheide über die Grundsteuer A und B

Für das Jahr 2007 haben die Steuerpflichtigen in den Gemeinden Bönningstedt, Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Hasloh, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt einen neuen Abgabenbescheid durch das Amt Pinnau erhalten, der als Dauerbescheid ausgewiesen ist.

Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Grundsteuer B der amtsangehörigen Gemeinden haben sich nicht geändert, so dass Abgabenbescheide für das Kalenderjahr 2009 nicht erteilt werden.

Für alle Objekte, deren Bemessungsgrundlagen (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung (auch Dauerbescheiderteilung) nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes  in der jeweils gültigen Fassung die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2009 in der zuletzt veranlagten Höhe festgesetzt.

Für die bis zu dieser Bekanntmachung erteilten Steuerbescheide sind gemäß § 12 Kommunalabgabengesetz in der jeweils gültigen Fassung die im letzten Bescheid festgesetzten Beträge zu entrichten.

Mit dem Tag dieser öffentlichen Bekanntmachung gelten die für 2007 getroffenen Festsetzungen auch für 2009.   

Für 2009 erhalten die Steuerpflichtigen bei unverändertem Sachstand somit keinen neuen Steuerbescheid.

Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.

Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen erhoben werden.

Diese Form der Steuerfestsetzung ohne Steuerbescheid dient der Verwaltungsvereinfachung und somit der Kostenminimierung zum Nutzen und Wohle der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinden des Amtes Pinnau.

Rellingen, den 12. Januar 2009                  Amt Pinnau
                                                               Der Amtsvorsteher
                                                               
für die Gemeinden Bönningstedt, Borstel-Hohenraden,
                                                               Ellerbek, Hasloh, Kummerfeld, Prisdorf, Tangstedt 
                                                                                  gez. Hans