Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Haushaltsjahr 2009 23.04.2009
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 26.03.2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird
1. |
im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
3.165.000 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
2.083.000 EUR |
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einem Jahresüberschuss von |
1.082.000 EUR |
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einem Jahresfehlbetrag von |
0 EUR |
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2. |
im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
2.022.900 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.989.600 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
1.489.400 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
1.578.700 EUR |
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festgesetzt. |
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§ 2
Es werden festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
358.800 EUR |
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2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 EUR |
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3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
0 EUR |
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4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
4,61 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
280 % |
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b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
280 % |
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2. |
Gewerbesteuer |
310 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d und § 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.
Borstel-Hohenraden, den 20.04.2009
Gemeinde Borstel-Hohenraden
Der Bürgermeister
gez. Moeller
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Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen kann während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, eingesehen werden
Rellingen, den 22.04.2009
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
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Veröffentlicht gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Borstel-Hohenraden (5x)