Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Tangstedt für das Haushaltsjahr 2009 23.04.2009
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 12. März 2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird
1. |
im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
2.400.900 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
2.289.600 EUR |
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einem Jahresüberschuss von |
111.300 EUR |
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einem Jahresfehlbetrag von |
0 EUR |
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2. |
im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
2.400.900 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
2.152.100 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
200.000 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
1.434.300 EUR |
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festgesetzt. |
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§ 2
Es werden festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
0 EUR |
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2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 EUR |
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3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
0 EUR |
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4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
3,00 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
270 % |
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b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
270 % |
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2. |
Gewerbesteuer |
310 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d und § 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.
Tangstedt, den 23. April 2009 |
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Gemeinde Tangstedt |
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Der Bürgermeister |
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gez. Detlef Goos |
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Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Tangstedt für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen kann während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, eingesehen werden
Rellingen, den 23.04.2009 Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
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Veröffentlicht gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Tangstedt an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Tangstedt (3x)