Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Haushaltssatzung der Gemeinde Kummerfeld für das Haushaltsjahr 2009 25.05.2009 



B e k a n n t m a c h u n g
  

Haushaltssatzung
der Gemeinde Kummerfeld für das Haushaltsjahr 2009     

Aufgrund der §§ 95 ff.  der Gemeindeordnung  wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom  29.04.2009 folgende Haus­halts­satzung erlassen:  

§ 1
 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird 

1.

im Ergebnisplan  mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

2.342.200 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.282.000 EUR

 

einem Jahresüberschuss von

60.200 EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

0 EUR

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

 2.019.000 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

2.117.900 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

1.054.700 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf  

 

1.090.400 EUR

 

 

 

 

festgesetzt.

 

§ 2 

Es werden festgesetzt: 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

 

0 EUR

 

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 0 EUR

 

 

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 0 EUR

 

 

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

Stellen auf

 

4,32 Stellen

§ 3 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt: 

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

260 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

260 %

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

310 %

§ 4 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach  § 95 d  und  § 95 f  Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt   2.500 EUR.  

 Kummerfeld, den  18.05.2009                                                         Gemeinde Kummerfeld  
                                                                                                       Der Bürgermeister 
                                                                                                            gez. Bohland                       __________________________________________________________________________ 

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Kummerfeld für das Haushaltsjahr  2009 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen kann während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen,  eingesehen werden    

  

Rellingen, den 20.05.2009                                                                  Amt Pinnau
                                                                                                   Der Amtsvorsteher
 

__________________________________________________________________________

 

Veröffentlicht gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Kummerfeld an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Kummerfeld (2x)