Öffentliche Bekanntmachungen
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Entgeltordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Aula der Schule Rugenbergen. 10.07.2009
Aufgrund des Beschlusses des Amtsausschusses des Amtes Pinnau vom 18.06.2009 wird folgende Entgeltordnung erlassen:
§ 1 Entgeltsätze
Für die außerschulische Benutzung der Sporthalle und der Aula der Schule Rugenbergen werden folgende Entgeltsätze erhoben:
1. Sporthalle mit Nebenräumen
1. gesamte Sporthalle 21,00 € je Stunde
2. halbe Sporthalle 10,50 € je Stunde
2. Aula
gesamte Aula 9,00 € je Stunde
§ 2 Fälligkeit
- Das Entgelt für die Benutzung während eines Kalenderjahres wird jeweils halbjährlich abgerechnet und in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zu entrichten.
- Bei einmaliger Nutzung der Sporthalle oder der Aula ist das in Rechnung gestellte Entgelt innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu entrichten.
Das Amt ist berechtigt, eine Vorauszahlung auf das voraussichtlich zu entrichtende Entgelt zu erheben.
§ 3 Inkrafttreten
Diese Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Entgeltordnung vom 31.03.1999 außer Kraft.
Rellingen, den 09.07.2009
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
Hans