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Öffentliche Bekanntmachungen

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Bekanntmachung der Gemeinde Prisdorf 04.08.2009 



Erneute öffentliche Auslegung des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. 6 für das Gebiet südlich Hauptstraße, östlich der Straße Hudenbarg (einschließlich) und nördlich des Gemeindezentrums/ der Schule nach §§ 3 Abs. 2; 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der von der Gemeindevertretung Prisdorf in ihrer Sitzung am 16. Juli 2009 abgeänderte, gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 sowie die Begründung für o.g. Gebiet liegen vom 

12. August 2009 bis 26. August 2009 

in der Amtsverwaltung Pinnau, Zimmer 9, Hauptraße 60, 25462 Rellingen, während den Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) erneut öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen und Anregungen schriftlich zu der geänderten Festsetzung vorbringen. Die beschlossene Änderung bezieht sich ausschließlich auf die Änderung des Plangebietes. 

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist. 

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 VwGO unzulässig. 

Der genaue Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich auch aus dem abgedruckten Übersichtsplan.

Prisdorf, 20.07.2009
Der Bürgermeister
gez. Hans

 

 B-Plan Nr. 6