Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Haushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2010 09.03.2010 


Aufgrund § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit  §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Pinnau vom 02. März 2010 folgende Haus­halts­satzung für das Haushaltsjahr 2010 erlassen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

1.

im Ergebnishaushalt mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

4.512.700 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

4.478.100 EUR

 

einem Jahresüberschuss von

34.600 EUR

 

 

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

4.260.300 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

4.201.700 EUR

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions-tätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf

 

2.358.200 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf

 

2.416.800 EUR

 

 

 

 

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen

und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

 

2.137.400 EUR

 

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  0 EUR

 

 

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

1.500.000 EUR

 

 

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

Stellen auf

 

          48,34 Stellen

§ 3

Die allgemeine Amtsumlage wird gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 der Amtsordnung auf Grundlage des Fusionsvertrages vom 28. Juni 2006 erhoben und auf 2.979.900 Euro festgesetzt. Auf die Gemeinden entfallen folgende Beträge:

Bönningstedt:

21,52 %

641.225 EUR

Borstel-Hohenraden:

9,53 %

284.055 EUR

Ellerbek:

24,71 %

736.201 EUR

Hasloh:

13,00 %

387.298 EUR

Kummerfeld:

10,43 %

310.885 EUR

Prisdorf:

10,78 %

321.273 EUR

Tangstedt:

10,03 %

298.963 EUR

Die Berechnung der Amtsumlage wird im Vorbericht zum Haushaltsplan dargestellt.

§ 4

Die Umlagen für die Schule Rugenbergen werden gemäß § 21 Abs. 1 der Amtsordnung und auf Grundlage des Fusionsvertrages vom 28. Juni 2006 nur von den Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh erhoben. Es wird eine Umlage für den allgemeinen Schulbetrieb und Zinsen, eine Umlage für die offene Ganztagsschule (OGTS), eine Umlage für die Schülerbeförderung und eine Umlage für Investitionstätigkeit erhoben.

Die Umlage für den allgemeinen Schulbetrieb und Zinsen sowie die Umlage für die OGTS wird zum Teil nach der Anzahl der Schüler/innen aus den beteiligten Gemeinden nach dem Stand vom 20.01.2009 und zum Teil nach der Finanzkraft der Gemeinden festgesetzt. Es entfallen auf:

Bönningstedt:

124.276 EUR

Ellerbek:

64.507 EUR

Hasloh:

55.017 EUR

 

243.800 EUR

Die Umlage für den Schulbetrieb OGTS wird nach der Anzahl der Schüler/innen aus den beteiligten Gemeinden nach dem Stand vom 20.01.2009 festgesetzt. Es entfallen auf:

Bönningstedt:

31.000 EUR

Ellerbek:

14.000 EUR

Hasloh:

13.000 EUR

 

58.000 EUR

Die Umlage für die Schülerbeförderung wird nach der Finanzkraft der Gemeinden festgesetzt. Es entfallen auf:

Bönningstedt:

3.560 EUR

Ellerbek:

4.088 EUR

Hasloh:

2.352 EUR

 

10.000 EUR

Die Umlage für Investitionstätigkeit für die Gemeinschaftsschule und die OGTS wird nach der Finanzkraft der Gemeinden festgesetzt. Es entfallen auf:

Bönningstedt:

27.559 EUR

Ellerbek:

31.640 EUR

Hasloh:

18.201 EUR

 

77.400 EUR

Die Berechnung dieser Umlagen wird im Vorbericht zum Haushaltsplan dargestellt.

§ 5

Die Umlagen für die Volkshochschule werden gemäß § 21 Abs. 1 der Amtsordnung und auf Grundlage des Fusionsvertrages vom 28. Juni 2006 nur von den Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh erhoben. Es wird eine Umlage für den allgemeinen Volkshochschulbetrieb und eine Umlage für Investitionstätigkeit erhoben.

Die Umlage für den allgemeinen Volkshochschulbetrieb berechnet sich zum Teil nach Teilnehmerzahlen aus den beteiligten Gemeinden und zum Teil nach Einwohnerzahlen und verteilt sich wie folgt:

Bönningstedt:

31.844 EUR

Ellerbek:

24.176 EUR

Hasloh:

17.980 EUR

 

74.000 EUR

Die Umlage für Investitionstätigkeit wird nach der Finanzkraft der Gemeinden festgesetzt. Es entfallen auf:

Bönningstedt:

1.958 EUR

Ellerbek:

2.249 EUR

Hasloh:

1.293 EUR

 

5.500 EUR

Die Berechnung der Umlagen wird im Vorbericht zum Haushaltsplan dargestellt.

§ 6

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsvorsteher seine Zustimmung gemäß § 95 d Abs.1 oder § 95 f Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt  5.000 €.

§ 7

Für die § 20 Abs. 1 und 2 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets gelten die nachstehenden Budgetregeln:

a)     Gegenseitig deckungsfähig sind alle Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets, mit Ausnahme der in § 22 Abs. 4 GemHVO-Doppik genannten Aufwendungen.

b)     Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind alle Aufwendungen eines Budgets bis zu einer Höchstgrenze von 50% des Haushaltsansatzes, mit Ausnahme der in § 22 Abs. 4 GemHVO-Doppik genannten Aufwendungen.

Die gebildeten Budgets ergeben sich aus der gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO-Doppik dem Haushaltsplan beigefügten Übersicht.

§ 8

Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörige Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden.

Rellingen, 08. März 2010                                                             Amt Pinnau
                                                                                                 Der Amtsvorsteher
                                                                                                 gez. Hans

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen kann während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstr. 60, 25462 Rellingen, Zimmer 203 eingesehen werden.

Rellingen, 08. März 2010                                                             Amt Pinnau
                                                                                                 Der Amtsvorsteher
                                                                                                 gez. Hans

  Finanzhaushalt 2010 des Amtes Pinnau [PDF-Dokument: 157 kB]

  Ergebnishaushalt Amt 2010 [PDF-Dokument: 144 kB]