Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2010 09.03.2010
Aufgrund § 18 der Amtsordnung in Verbindung mit §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Pinnau vom 02. März 2010 folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2010 erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
1. |
im Ergebnishaushalt mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
4.512.700 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
4.478.100 EUR |
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einem Jahresüberschuss von |
34.600 EUR |
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2. |
im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
4.260.300 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
4.201.700 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitions-tätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf |
2.358.200 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitions-tätigkeit und Finanzierungstätigkeit auf |
2.416.800 EUR |
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festgesetzt. |
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§ 2
Es werden festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
2.137.400 EUR |
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2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 EUR |
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3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
1.500.000 EUR |
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4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
48,34 Stellen |
§ 3
Die allgemeine Amtsumlage wird gemäß § 22 Abs. 2 Satz 2 der Amtsordnung auf Grundlage des Fusionsvertrages vom 28. Juni 2006 erhoben und auf 2.979.900 Euro festgesetzt. Auf die Gemeinden entfallen folgende Beträge:
Bönningstedt: |
21,52 % |
641.225 EUR |
Borstel-Hohenraden: |
9,53 % |
284.055 EUR |
Ellerbek: |
24,71 % |
736.201 EUR |
Hasloh: |
13,00 % |
387.298 EUR |
Kummerfeld: |
10,43 % |
310.885 EUR |
Prisdorf: |
10,78 % |
321.273 EUR |
Tangstedt: |
10,03 % |
298.963 EUR |
Die Berechnung der Amtsumlage wird im Vorbericht zum Haushaltsplan dargestellt.
§ 4
Die Umlagen für die Schule Rugenbergen werden gemäß § 21 Abs. 1 der Amtsordnung und auf Grundlage des Fusionsvertrages vom 28. Juni 2006 nur von den Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh erhoben. Es wird eine Umlage für den allgemeinen Schulbetrieb und Zinsen, eine Umlage für die offene Ganztagsschule (OGTS), eine Umlage für die Schülerbeförderung und eine Umlage für Investitionstätigkeit erhoben.
Die Umlage für den allgemeinen Schulbetrieb und Zinsen sowie die Umlage für die OGTS wird zum Teil nach der Anzahl der Schüler/innen aus den beteiligten Gemeinden nach dem Stand vom 20.01.2009 und zum Teil nach der Finanzkraft der Gemeinden festgesetzt. Es entfallen auf:
Bönningstedt: |
124.276 EUR |
Ellerbek: |
64.507 EUR |
Hasloh: |
55.017 EUR |
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243.800 EUR |
Die Umlage für den Schulbetrieb OGTS wird nach der Anzahl der Schüler/innen aus den beteiligten Gemeinden nach dem Stand vom 20.01.2009 festgesetzt. Es entfallen auf:
Bönningstedt: |
31.000 EUR |
Ellerbek: |
14.000 EUR |
Hasloh: |
13.000 EUR |
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58.000 EUR |
Die Umlage für die Schülerbeförderung wird nach der Finanzkraft der Gemeinden festgesetzt. Es entfallen auf:
Bönningstedt: |
3.560 EUR |
Ellerbek: |
4.088 EUR |
Hasloh: |
2.352 EUR |
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10.000 EUR |
Die Umlage für Investitionstätigkeit für die Gemeinschaftsschule und die OGTS wird nach der Finanzkraft der Gemeinden festgesetzt. Es entfallen auf:
Bönningstedt: |
27.559 EUR |
Ellerbek: |
31.640 EUR |
Hasloh: |
18.201 EUR |
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77.400 EUR |
Die Berechnung dieser Umlagen wird im Vorbericht zum Haushaltsplan dargestellt.
§ 5
Die Umlagen für die Volkshochschule werden gemäß § 21 Abs. 1 der Amtsordnung und auf Grundlage des Fusionsvertrages vom 28. Juni 2006 nur von den Gemeinden Bönningstedt, Ellerbek und Hasloh erhoben. Es wird eine Umlage für den allgemeinen Volkshochschulbetrieb und eine Umlage für Investitionstätigkeit erhoben.
Die Umlage für den allgemeinen Volkshochschulbetrieb berechnet sich zum Teil nach Teilnehmerzahlen aus den beteiligten Gemeinden und zum Teil nach Einwohnerzahlen und verteilt sich wie folgt:
Bönningstedt: |
31.844 EUR |
Ellerbek: |
24.176 EUR |
Hasloh: |
17.980 EUR |
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74.000 EUR |
Die Umlage für Investitionstätigkeit wird nach der Finanzkraft der Gemeinden festgesetzt. Es entfallen auf:
Bönningstedt: |
1.958 EUR |
Ellerbek: |
2.249 EUR |
Hasloh: |
1.293 EUR |
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5.500 EUR |
Die Berechnung der Umlagen wird im Vorbericht zum Haushaltsplan dargestellt.
§ 6
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsvorsteher seine Zustimmung gemäß § 95 d Abs.1 oder § 95 f Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 €.
§ 7
Für die § 20 Abs. 1 und 2 GemHVO-Doppik gebildeten Budgets gelten die nachstehenden Budgetregeln:
a) Gegenseitig deckungsfähig sind alle Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets, mit Ausnahme der in § 22 Abs. 4 GemHVO-Doppik genannten Aufwendungen.
b) Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind alle Aufwendungen eines Budgets bis zu einer Höchstgrenze von 50% des Haushaltsansatzes, mit Ausnahme der in § 22 Abs. 4 GemHVO-Doppik genannten Aufwendungen.
Die gebildeten Budgets ergeben sich aus der gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 5 GemHVO-Doppik dem Haushaltsplan beigefügten Übersicht.
§ 8
Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörige Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden.
Rellingen, 08. März 2010 Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Hans
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen kann während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstr. 60, 25462 Rellingen, Zimmer 203 eingesehen werden.
Rellingen, 08. März 2010 Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Hans
Finanzhaushalt 2010 des Amtes Pinnau [PDF-Dokument: 157 kB]
Ergebnishaushalt Amt 2010 [PDF-Dokument: 144 kB]