Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Haushaltssatzung der Gemeinde Prisdorf für das Haushaltsjahr 2010 29.03.2010 


Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.03.2010 folgende Haus­halts­satzung erlassen: 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

 

1.

im Ergebnisplan  mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

2.341.500 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

2.505.200 EUR

 

einem Jahresüberschuss von

0 EUR

 

einem Jahresfehlbetrag von

163.700 EUR

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

2.218.600 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

 

2.394.400 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

 

401.000 EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf  

 

131.800 EUR

 

 

 

 

festgesetzt.

 

§ 2

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

 

0 EUR

 

 

 

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 0 EUR

 

 

 

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

 0 EUR

 

 

 

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

Stellen auf

 

4,15 Stellen

 

§ 3

 Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

1.

Grundsteuer

 

 

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

260 %

 

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)

260 %

 

 

 

2.

Gewerbesteuer

310 %

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach  § 95 d  und  § 95 f  Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt   2.500 EUR.

Prisdorf, 18.03.2010

 

Gemeinde Prisdorf

 

 

Der Bürgermeister

 

 

 

 

 

 

 

 

gez. Wilfried Hans

 

 

 

 

__________________________________________________________________________

Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Prisdorf für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen kann während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, eingesehen werden     

Rellingen, 31.03.2010                                                                       Amt Pinnau

                                                                                                   Der Amtsvorsteher

_________________________________________________________________________

Veröffentlicht gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Prisdorf  an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Prisdorf (5x)