Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Prisdorf für das Haushaltsjahr 2010 29.03.2010
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 15.03.2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
1. |
im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
2.341.500 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
2.505.200 EUR |
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einem Jahresüberschuss von |
0 EUR |
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einem Jahresfehlbetrag von |
163.700 EUR |
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2. |
im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
2.218.600 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
2.394.400 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
401.000 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
131.800 EUR |
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festgesetzt. |
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§ 2
Es werden festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
0 EUR |
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2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 EUR |
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3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
0 EUR |
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4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
4,15 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
260 % |
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b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
260 % |
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2. |
Gewerbesteuer |
310 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d und § 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.
Prisdorf, 18.03.2010 |
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Gemeinde Prisdorf |
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Der Bürgermeister |
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gez. Wilfried Hans |
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Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Prisdorf für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen kann während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, eingesehen werden
Rellingen, 31.03.2010 Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
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Veröffentlicht gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Prisdorf an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Prisdorf (5x)