Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Haushaltsjahr 2010 13.04.2010
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 30.03.2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
1. |
im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
2.600.400 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
2.255.800 EUR |
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einem Jahresüberschuss von |
344.600 EUR |
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einem Jahresfehlbetrag von |
0 EUR |
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2. |
im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
1.936.100 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
2.117.600 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
2.044.600 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
1.863.100 EUR |
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festgesetzt. |
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§ 2
Es werden festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
1.207.700 EUR
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2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 EUR |
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3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
0 EUR |
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4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
4,63 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
280 % |
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b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
280 % |
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2. |
Gewerbesteuer |
310 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d und § 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 2.500 EUR.
Borstel-Hohenraden, 01.04.2010 |
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Gemeinde Borstel-Hohenraden |
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Der Bürgermeister |
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gez. Moeller |
Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Haushaltsjahr 2010 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen kann während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, eingesehen werden
Rellingen, 14.04.2010 Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
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Veröffentlicht gemäß der Hauptsatzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden an den Bekanntmachungstafeln der Gemeinde Borstel-Hohenraden (5x)