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Öffentliche Bekanntmachungen

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Amtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass 16.04.2010 


Bekanntmachung
des Amtes Pinnau

Amtsverordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus be-sonderem Anlass an Sonn- und Feiertagen

Aufgrund des § 5 Abs. 1 des Gesetzes über Ladenöffnungszeiten (LÖffZG) vom 29. November 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 243) in Verbindung mit § 2 Abs. 3 der Landes-verordnung über die zuständigen Behörden nach dem Ladenöffnungszeitengesetz vom 30. November 2006 (GVOBl. Schl.-H. S. 252) wird für das Gebiet der Gemeinde Prisdorf verordnet:


§ 1

Im Gebiet der Gemeinde Prisdorf dürfen Verkaufsstellen von Gewerbetreibenden

am Sonntag, dem 06.06.2010 aufgrund einer Sonnenwendfeier
sowie am Sonntag, dem 03.10.2010 aus Anlass des Erntedankfestes
jeweils von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet sein.

Die Vorschriften des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage, die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Mutterschutzgesetzes sind zu beachten.


§ 2

Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung, d.h. ein Offenhalten der Verkaufsstellen über den Zeitraum hinaus, stellen Ordnungswidrigkeiten im Sinne von §14 LÖffZG dar.


§ 3

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft und mit Ablauf
des 03.10.2010 außer Kraft.



Rellingen, den 20.04.2010

Der Amtsvorsteher
als örtliche Ordnungsbehörde

gez.: Wilfried Hans