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Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
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Öffentliche Bekanntmachungen

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2. Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau (Straßenbaubeitragssatzung) der Gemeinde Borstel-Hohenraden (Amt Pinnau) vom 03.03.2010 04.05.2010 


 

Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) und der §§ 1 und 8 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG), beide in der jeweils geltenden Fassung, wird die Satzung der Gemeinde Borstel-Hohenraden über die Erhebung von Beiträgen für die Herstellung, den Ausbau, die Erneuerung und den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) vom 13. 7. 2007, geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 5.12. 2007 (veröffentlicht mit dem Datum 21.12. 2007) nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom 03.03.2010 wie folgt geändert:

§ 14 erhält rückwirkend zum 1. Januar 2004 folgende Fassung und ersetzt
§ 14 der Straßenbaubeitragssatzung vom 13. 7. 2007 in der Fassung der 1. Änderungssatzung vom 5.12. 2007 (veröffentlicht unter dem 21. 12. 2007):

㤠14
Inkrafttreten

(1) Die Satzung tritt rückwirkend zum 1. Januar 2004 in Kraft.

(2) Durch das rückwirkende Inkrafttreten dieser Satzung werden die Beitragspflichtigen nicht ungünstiger gestellt als nach der bisherigen Satzung (§ 2 Abs. 2 Satz 3 KAG). Von der Rückwirkung erfasste Beitragsansprüche werden entsprechend niedriger festgesetzt, soweit die ersetzte Satzung zu einem geringeren Betrag geführt hätte.“

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Borstel-Hohenraden, 03.03.2010


Moeller
Bürgermeister