Hilfsnavigation

Volltextsuche

Wappen Borstel-Hohenraden Wappen Ellerbek Wappen Kummerfeld Wappen Prisdorf Wappen Tangstedt
Amt Pinnau Metropolregion Hamburg
Schrift
Kontrast

Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Bekanntmachung über die Auslegung eines geänderten Plans (Planänderung III) im Planfeststellungsverfahren zur Fahrrinnenanpassung der Unter- und Außenelbe für 14,5 m tiefgehende Containerschiffe 18.05.2010 


I.

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Hamburg, und die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch Hamburg Port Authority, hatten bei den Planfeststellungsbehörden - Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel und Freie und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit - die Antragsunterlagen zur Durchführung der Planfeststellungsverfahren für eine Anpassung der Fahrrinne von Unter- und Außenelbe an 14,5 m tiefgehende Containerschiffe vorgelegt. Der ursprüngliche Plan einschließlich der nach § 6 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) entscheidungserheblichen Unterlagen über die Umweltauswirkungen der Vorhaben (Vorhabensbeschreibung, Grunderwerbsverzeichnis, Bericht über die Umweltverträglichkeitsuntersuchung inkl. schutzgüterbezogene Fachgutachten, Landschaftspflegerischer Begleitplan, Allgemein verständliche Zusammenfassung der Umweltauswirkungen) hat im Zeitraum vom 21. März 2007 bis 20. April 2007 in den anliegenden Kommunen des Vorhabens zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegen.

Die zur Planung eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen führten zu einer ersten Planänderung, die sich im Wesentlichen auf einzelne Bestandteile des Strombau- und Verbringungskonzeptes bezogen. Hierzu lagen die Planänderungsunterlagen in den anliegenden Gemeinden des Gesamtvorhabens in der Zeit vom 7. Oktober bis 6. November 2008 zur Einsichtnahme der Öffentlichkeit aus. Im Rahmen einer zweiten Planänderung erarbeitete der Träger des Vorhabens ein Ufersicherungs- und Strombaukonzept für den Bereich des Altenbrucher Bogens und beantragte gleichzeitig, diese Maßnahme als vorgezogene Teilmaßnahme durchführen zu dürfen. Da das Ufersicherungskonzept für den Altenbrucher Bogen nur regional begrenzte Betroffenheiten auslösen kann, wurden die Unterlagen der Planänderung II nur in den von diesen Teilmaßnahmen betroffenen Kommunen - Stadt Cuxhaven, Samtgemeinde Hadeln für die Stadt Otterndorf und

. . .

Samtgemeinde Am Dobrock für die Gemeinde Belum - vom 4. Januar bis 3. Februar 2010 zu jedermanns Einsichtnahme ausgelegt.

Nunmehr hat der Träger des Vorhabens im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine weitere Planänderung (Planänderung III) beantragt. Diese Änderungen beziehen sich auf

  •           die Modifikation der Unterwasserablagerungsfläche Neufelder Sand,
  •           den Wegfall der Ufervorspülung Wisch,
  •           den Wegfall des Spülfeldes Pagensand,
  •           den Wegfall des Spülfeldes Schwarztonnensand,
  •           die Erhöhung der Baggermengen für die Umlagerungsstelle Neuer Luechtergrund,
  •           die Anpassung des Bauablaufes,
  •           die Anpassung der Lage des Oberfeuers der Richtfeuerlinie Blankenese und
  •           weitere Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in Hamburg (Zollenspieker), in Niedersachsen 
              (Barnkruger Loch, Allwördener Außendeich-Mitte, Allwördener Außendeich-Süd, 
              Insel Schwarztonnensand) 
              und in Schleswig-Holstein (Wewelsfleth, Neuenkirchen, Bahrenfleth, Hodorf, Oelixdorf,
              Siethfeld, Kellinghusen, Offenbütteler Moor, Giesensand).

Die bisher erstellten Planunterlagen werden durch die nachfolgend aufgeführten Unterlagen der Planänderung III ergänzt:

  •           Teil 1:      Aktualisierung der Beschreibung des Vorhabens (Technische Planung),
  •           Teil 2:      Flächenbedarfsverzeichnis (Ergänzung),
  •           Teil 3:      UVU-Ergänzungsbericht,
  •           Teil 4:      Landschaftspflegerischer Begleitplan (Ergänzung),
  •           Teil 5:      FFH-Verträglichkeitsuntersuchung (Ergänzung),
  •           Teil 6:      Fachbeitrag Artenschutz (Ergänzung),
  •           Teil 7:      Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie,
  •           Teil 8:      Allgemeinverständliche Zusammenfassung (Ergänzung),
  •           Teil 9:      Untersuchung der sonstigen vorhabensbedingten Betroffenheiten (Ergänzung),
  •           Teil 10:    BAW - Gutachten zur Planänderung III,
  •           Teil 11:    FFH-Abweichungsverfahren,

Im Übrigen bleibt die Planung unverändert, insbesondere das Ausbauziel und die Größe des Bemessungsschiffs, die Ausbaustrecke, die Ausbautiefen, die Baggergutzusammensetzung, die Baggermethode und der Geräteeinsatz, die Übertiefenverfüllung, die Unterhaltung der Fahrrinne nach Fertigstellung, der Warteplatz Brunsbüttel und die Vorsetze Köhlbrandkurve.

II.

Die Entscheidung über Zulässigkeit oder Ablehnung des Vorhabens ergeht nach Durchführung der Planfeststellungsverfahren mit einem Planfeststellungs- bzw. Versagungsbeschluss.

III.

Der geänderte Plan liegt in der Zeit

vom 31. Mai bis 30. Juni 2010

- jeweils einschließlich -

in den nachfolgend genannten Gemeinden während der jeweiligen Öffnungszeiten für Publikumsverkehr oder nach Absprache zu jedermanns Einsichtnahme aus:

in der Freien und Hansestadt Hamburg

-        Bezirksamt Hamburg-Altona, Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung, Zimmer Nr. 506,
         Jessenstraße 1, 22767 Hamburg,

-        Bezirksamt Hamburg-Bergedorf, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt - WBZ 3
         (Kundenzentrum), Wentorfer Str. 38 A, 21029 Hamburg,

-        Bezirksamt Hamburg-Harburg, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Management 
         des öffentlichen Raumes - Tiefbauverwaltung, Harburger Rathausplatz 4, 21073 Hamburg,

-        Bezirksamt Hamburg-Mitte, Dezernat Wirtschaft, Bauen und Umwelt, Fachamt Management
         des öffentlichen Raumes, 1. Obergeschoss - Raum 103, Klosterwall 8 - Block D, 20095 Hamburg,

in Niedersachsen

-        Gemeinde Drochtersen, Bauverwaltungs- und Ordnungsamt, Fachbereich III - Planung 
          und Gebäudemanagement, Zimmer 110, Sietwender Str. 18, 21706 Drochtersen,

-        Gemeinde Jork, Bauamt/Fachbereich IV, Osterjork 5, 21635 Jork,

-        Gemeinde Seevetal, Bauamt, Zimmer B 214, Kirchstr. 11, 21218 Seevetal,

-        Gemeinde Stelle, Unter den Linden 18, 21435 Stelle,

-        Samtgemeinde Am Dobrock für die Gemeinden Belum, Geversdorf, Oberndorf und den
         Flecken Neuhaus (Oste), Am Markt 1, 21781 Cadenberge,

-        Samtgemeinde Börde Lamstedt für die Gemeinde Lamstedt, Schützenstr. 20, 21769 Lamstedt,

-        Samtgemeinde Elbmarsch für die Gemeinden Drage, Marschacht und Tespe, Bauamt,
         Zimmer Nr. 208, Elbuferstr. 98, 21436 Marschacht,

-        Samtgemeinde Hadeln für die Gemeinde Neuenkirchen und die Stadt Otterndorf,
         Marktstr. 21, 21762 Otterndorf,

-        Samtgemeinde Hemmoor für die Gemeinden Hechthausen, Osten und die Stadt Hemmoor, 
         Rathausplatz 5, 21745 Hemmoor,

-        Samtgemeinde Himmelpforten für die Gemeinden Engelschoff,
         Großenwörden und Himmelpforten, Mittelweg 2, 21709 Himmelpforten,

-        Samtgemeinde Horneburg für den Flecken Horneburg und die Gemeinde Bliedersdorf,
          Bürgerbüro, Lange Str. 49, 21640 Horneburg,

-        Samtgemeinde Lühe für die Gemeinden Guderhandviertel, Grünendeich, Mittelnkirchen, 
          Neuenkirchen,
          Steinkirchen und Hollern-Twielenfleth, Rathaussaal, Huttfleth 18, 21720 Steinkirchen,

-        Samtgemeinde Nordkehdingen für den Flecken Freiburg/ Elbe sowie die
         Gemeinden Balje, Krummendeich und Wischhafen, Hauptstr. 31, 21729 Freiburg/Elbe,

-        Samtgemeinde Oldendorf für die Gemeinden Burweg und Kranenburg,
         Zimmer Nr. 3, Schützenstr. 5, 21726 Oldendorf,

-        Samtgemeinde Scharnebeck für den Flecken Artlenburg und die Gemeinde Hohnstorf/Elbe,
         1. Obergeschoss, Raum 2.01, Marktplatz 1, 21379 Scharnebeck,

-        Stadt Buxtehude, im Stadthaus (Neubau) 2. Obergeschoss bei der Fachgruppe 30
         - Stadt- u. Landschaftsplanung, Bahnhofstraße 7, 21614 Buxtehude,

-        Stadt Cuxhaven, Rathaus, Rathausplatz 1, 27472 Cuxhaven,

-        Stadt Hemmoor (vgl. Samtgemeinde Hemmoor),

-        Stadt Otterndorf (vgl. Samtgemeinde Hadeln),

-        Hansestadt Stade, Rathaus-Neubau, Halle 1. Obergeschoss, Hökerstr. 2, 21682 Stade,

-        Stadt Winsen/Luhe, Rathaus, Schlossplatz 1 - Bürgerinformation,
         Eingang Rathausstraße, 21423 Winsen/Luhe,

in Schleswig-Holstein

-        Amt Breitenburg für die Gemeinden Auufer, Breitenberg, Breitenburg, Kollmoor, Kronsmoor,
         Münsterdorf, Oelixdorf, Westermoor und Wittenbergen,
         Zimmer Nr. 10, Osterholz 5, 25524 Breitenburg,

-        Amt Elmshorn-Land für die Gemeinden Kölln-Reisiek, Raa-Besenbek, Seester und
         Seestermühe, Lornsenstr. 52, 25335 Elmshorn,

-        Amt Haseldorf für die Gemeinden Haselau, Haseldorf und Hetlingen,
         Bürgerbüro Haseldorfer Marsch, Hauptstr. 23, 25489 Haseldorf,

-        Amt Hohe Elbgeest für die Gemeinde Escheburg, Bauamt -
         Außenstelle Aumühle, Zimmer Nr. 3, Bismarckallee 21, 21521 Aumühle,

-        Amt Horst-Herzhorn für die Gemeinden Blomesche Wildnis, Borsfleth, Kollmar,
         Neuendorf bei Elmshorn, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.06, Elmshorner Str. 27, 25358 Horst,

-        Amt Itzehoe-Land für die Gemeinden Bekmünde, Heiligenstedten, Hodorf, Lohbarbek
         und Winseldorf, Margarete-Steiff-Weg 3, Zimmer Nr. 25, 25524 Itzehoe,

-        Amt Kellinghusen für die Gemeinden Mühlenbarbek, Wrist und die Stadt Kellinghusen,
         Rathaus Hohenlockstedt, Kieler Str. 49, 25551 Hohenlockstedt,

-        Amt Krempermarsch für die Gemeinde Bahrenfleth, im Obergeschoss Raum 23,
          Birkenweg 29, 25361 Krempe,

-        Amt Lütau für die Gemeinden Schnakenbek und Lanze,
         Amt für Planung und Bauen, Amtsplatz 5, 21481 Lauenburg/Elbe,

-        Amt Marne-Nordsee für die Gemeinden Friedrichskoog, Kaiser-Wilhelm-Koog, Neufeld,
         Neufelderkoog, Zimmer Nr. 22 im Gebäude Mittelstr. 1, 25709 Marne,

-        Amt Mitteldithmarschen für die Gemeinden Offenbüttel und Osterrade,
         Geschäftsbereich Bauen und Wirtschaftsförderung,
         Zimmer Nr. 22, Zingelstr. 2, 25704 Meldorf,

-        Amt Moorrege für die Gemeinden Appen, Moorrege und Neuendeich,
         Fachteam Planen und Bauen, Amtsstr. 12, 25436 Moorrege,

-        Amt Pinnau für die Gemeinde Prisdorf, Hauptstr. 60, 25462 Rellingen,

-        Amt Rantzau für die Gemeinden Bokholt-Hanredder, Bullenkuhlen,
         Heede und Langeln, Bauamt, Zimmer Nr. 42, Chemnitzstr. 30, 25355 Barmstedt,

-        Amt Wilstermarsch für die Gemeinden Beidenfleth, Brokdorf, Büttel, Landrecht, Stördorf,
         St. Margarethen und Wewelsfleth, im Obergeschoss Zimmer 27, Kohlmarkt 25, 25554 Wilster,

-        Stadt Barmstedt, Fachamt für Stadt- und Gemeindeentwicklung, 2. Obergeschoss,
         Zimmer Nr. 34, Am Markt 1, 25355 Barmstedt,

-        Stadt Brunsbüttel, Fachbereich Bau, Röntgenstr. 2, 25541 Brunsbüttel,

-        Stadt Elmshorn, Amt für Stadtentwicklung, Raum 305, Schulstr. 15-17, 25335 Elmshorn,

-        Stadt Geesthacht, Fachdienst Stadtplanung, 4. Obergeschoss, 
         Raum 404/405, Markt 15, 21502 Geesthacht,

-        Stadt Glückstadt, Fachbereich Technik & Stadtentwicklung, Am Markt 4, 25348 Glückstadt,

-        Stadt Itzehoe, Bauamt - Stadtplanungsabteilung, Reichenstr. 23, 25524 Itzehoe,

-        Stadt Kellinghusen (vgl. Amt Kellinghusen),

-        Stadt Lauenburg/Elbe, Amt für Planung und Bauen, Amtsplatz 5, 21481 Lauenburg/Elbe,

-        Stadt Pinneberg, Stadtbücherei, Am Rathaus 1, 25421 Pinneberg,

-        Stadt Tornesch, Fachbereich Bau und Umwelt, Wittstocker Str. 7, 25436 Tornesch,

-        Stadt Uetersen, Stadtplanung, Wassermühlenstr. 7, 25436 Uetersen,

-        Stadt Wedel, Rathaus, 2. Obergeschoss, Raum „Makete“, Rathausplatz 3 - 5, 22880 Wedel.

 

Außerdem werden die Planunterlagen von den Trägern des Vorhabens ab dem 31. Mai 2010 auch im Internet zur Verfügung gestellt (www.fahrrinnenausbau.de). Für die Vollständigkeit und die Authentizität der ins Internet eingestellten Unterlagen wird keine Gewähr übernommen. Rechtsverbindlich sind die ausgelegten Planunterlagen.


IV.

1.  Sollten Sie von einzelnen Änderungsmaßnahmen dieser Planänderung III betroffen sein, haben Sie die Möglichkeit, bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, also bis spätestens zum 14. Juli 2010 (maßgeblich ist der Tag des Eingangs der Einwendung), schriftlich oder zur Niederschrift bei der Freien und Hansestadt Hamburg, Behörde für Wirtschaft und Arbeit, Alter Steinweg 4, 20459 Hamburg, oder bei der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord, Hindenburgufer 247, 24106 Kiel oder bei den vorstehend genannten Kommunen, in denen die Planunterlagen zur Einsicht ausliegen, Ihre Einwendungen zu erheben. Es reicht aus, die Einwendungen nur bei einer Stelle zu erheben.

Es ist dagegen nicht erforderlich, bereits erhobene Einwendungen gegen den ursprünglich ausgelegten Plan (einschl. der Planänderungen I und II) erneut zu erheben. Die bisher erhobenen Einwendungen bleiben weiterhin Gegenstand der Planfeststellungsverfahren.

     Die Einwendungen müssen Namen und Anschrift des Einwenders enthalten, das betroffene Rechtsgut bzw. Interesse benennen und die befürchtete Beeinträchtigung darlegen. Bei Eigentumsbeeinträchtigungen sind möglichst die Flurstücksnummern und Gemarkungen der betroffenen Grundstücke anzugeben.

     Einwendungen, die von mehr als 50 Personen auf Unterschriftslisten unterzeichnet oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte eingereicht werden, werden nur berücksichtigt, wenn auf jeder mit einer Unterschrift versehenen Seite eine Person als Vertreter der übrigen Unterzeichner mit Namen, Beruf und Anschrift benannt ist (§ 17 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)).


2.  Nach Ablauf der Einwendungsfrist (14. Juli 2010) erhobene Einwendungen sind ausgeschlossen, sofern diese nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Ansprüche wegen nicht voraussehbarer nachteiliger Wirkungen des Vorhabens können auch nach Ablauf der Einwendungsfrist noch gemäß § 75 Abs. 2 VwVfG geltend gemacht werden.

3.  Die vorstehend genannte Einwendungsfrist bis zum 14. Juli 2010 gilt nach § 14a Nr. 7 Satz 2 Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) auch für die Abgabe von Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen (nach § 63 Bundesnaturschutzgesetz anerkannte Naturschutzvereinigungen sowie sonstige Vereinigungen, soweit diese sich für den Umweltschutz einsetzen und nach in anderen gesetzlichen Vorschriften zur Einlegung von Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten vorgesehenen Verfahren anerkannt sind). Einwendungen und Stellungnahmen von Vereinigungen sind nach Ablauf dieser Einwendungsfrist ausgeschlossen.

4.  Ob die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und Stellungnahmen einer weitergehenden Erörterung bedürfen, wird nach Ablauf der Einwendungsfrist entschieden. Gegebenenfalls wird ein Erörterungstermin noch gesondert bekannt gemacht. Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass bei Ausbleiben eines Beteiligten auch ohne ihn verhandelt werden kann.

     Sind neben Behörden und den Trägern des Vorhabens mehr als 50 Personen, die Einwendungen erhoben haben, von einem Erörterungstermin zu benachrichtigen, so können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung vorgenommen werden. In diesem Fall kann auch die Zustellung der Entscheidung durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

5.  Vom Beginn der Auslegung der Planunterlagen an (31. Mai 2010) tritt für die von der Planung betroffenen Grundstücke eine Veränderungssperre nach § 15 WaStrG ein. Das bedeutet, dass bis zur Inanspruchnahme der Flächen bzw. bis zur Unanfechtbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses wesentlich wertsteigernde oder das geplante Bauvorhaben erschwerende Veränderungen nicht vorgenommen werden dürfen. Veränderungen, die in rechtlich zulässiger Weise vorher begonnen worden sind, Unterhaltungsarbeiten und die Fortführung einer bisher ausgeübten Nutzung werden davon nicht berührt. Unzulässige Veränderungen bleiben bei der Anordnung von Vorkehrungen und Anlagen (§ 74 Abs. 2 VwVfG, § 14b Nr. 6 WaStrG) und im Entschädigungsverfahren unberücksichtigt.

6.  Aufwendungen, die durch die Einsichtnahme in die Planfeststellungsunterlagen oder durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden.

Kiel, den 27. April 2010                                                         Hamburg, den 27. April 2010

Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord                               Freie und Hansestadt Hamburg
- Planfeststellungsbehörde -                                                  Behörde für Wirtschaft und Arbeit
Im Auftrag                                                                             - Planfeststellungsbehörde -
gez. Seidel                                                                             gez. Dr. Aschermann

 

                                                               Beglaubigt 

                                                                    Wiebrodt