Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Ellerbek für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 12.07.2010
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.06.2010 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
1. |
im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
6.329.400 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
6.829.800 EUR |
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einem Jahresüberschuss von |
0 EUR |
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einem Jahresfehlbetrag von |
500.400 EUR |
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2. |
im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
6.313.500 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
6.523.700 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
409.800 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
2.647.100 EUR |
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festgesetzt. |
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Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2011 wird
1. |
im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
6.019.100 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
6.292.500 EUR |
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einem Jahresüberschuss von |
0 EUR |
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einem Jahresfehlbetrag von |
273.400 EUR |
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2. |
im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
6.009.300 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
5.984.000 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
2.183.600 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
2.768.300 EUR |
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festgesetzt. |
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§ 2
Es werden festgesetzt:
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2010 |
2011 |
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
0 EUR |
0 EUR |
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2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 EUR |
0 EUR |
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3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
0 EUR |
0 EUR |
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4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
12,32 Stellen |
10,76 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
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2010 |
2011 |
1. |
Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
210 % |
210 % |
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b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
230 % |
230 % |
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2. |
Gewerbesteuer |
310 % |
310 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d und § 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 jeweils 5.000 EUR.
Ellerbek, den 30.06.2010
Gemeinde Ellerbek
Der Bürgermeister
gez.
(Hildebrand)
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen kann während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, eingesehen werden
Rellingen, den 12.07.2010
Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
Auf die Veröffentlichung der vorstehenden Haushaltssatzung der Gemeinde Ellerbek für die Haushaltsjahre 2010 und 2011 auf der Homepage des Amtes Pinnau wurde am 14.07.2010 im Pinneberger Tageblatt hingewiesen.