Öffentliche Bekanntmachungen
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1. Änderungssatzung zur Satzung der Gemeinde Prisdorf über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten vom 18.04.2007 20.03.2008
Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) sowie der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein (KAG) in der jeweils geltenden Fassung wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Prisdorf vom 13.03.2008 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Prisdorf über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten vom 18.04.2007 (Vergnügungsteuersatzung) erlassen:
§ 1
In § 6 wird folgender Absatz 5 eingefügt:
„(5) Für die Steueranmeldezeiträume vom 01.01.2005 bis zum 31.05.2007 ist von den Steuerschuldnerinnen und Steuerschuldnern bei noch nicht bestandskräftig abgeschlossenen Verfahren eine Steueranmeldung nach den Absätzen 1 bis 4 bis spätestens zum 31.05.2008 abzugeben. Die Steuer ist zum gleichen Zeitpunkt fällig und zu entrichten. Die Steueranmeldung muss für jeden Steueranmeldezeitraum neben der Berechnung der Steuer nach den jetzigen Satzungsregelungen auch eine Berechnung der Steuer nach den Regelungen der ersetzten Vergnügungssteuersatzung vom 08.12.2004 enthalten. Als zu entrichtende Steuer im Steueranmeldezeitraum gilt jeweils der niedrigere der beiden ermittelten Steuerbeträge.“
§ 2
In § 11 wird folgender Satz 2 angefügt:
„Für die Zeit der Rückwirkung dürfen die Steuerpflichtigen, bezogen auf jeden Steueranmeldezeitraum, nicht ungünstiger gestellt werden als durch die bisherige Satzungsregelung.“
§ 3
Diese Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2005 in Kraft.
Prisdorf, den 18.03.2008
Gemeinde Prisdorf
Der Bürgermeister
gez. Hans