Bekanntmachung des Wahlleiters des Amtes Pinnau über die zugelassenen Wahlvorschläge
Der Wahlausschuss des Amtes Pinnau hat auf seiner Sitzung am 16. März 2018 zur Vorbereitung der Gemeindewahl am 06. Mai 2018 die nachfolgend aufgeführten Wahlvorschläge für die Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt zugelassen.
Diese werden hiermit gemäß § 25 Abs. 4 Gemeinde- und Kreiswahlgesetz und § 31 Gemeinde- und Kreiswahlordnung in der Anlage 1 (unmittelbare Wahlvorschläge) und in der Anlage 2 (Listenwahlvorschläge) bekanntgegeben.
Anlage 1 zur Bekanntmachung: Unmittelbare Wahlvorschläge
Anlage 2 zur Bekanntmachung: Listenwahlvorschläge
Rellingen, den 20.03.2018
Amt Pinnau
Der Wahlleiter
Ingo Holm
20.03.2018