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Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028 26.01.2023 


Schöffenwahl 2023
Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit 2024 bis 2028

Im ersten Halbjahr 2023 werden bundesweit die Schöffen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Gesucht werden in den Gemeinden Borstel-Hohenraden, Ellerbek, Kummerfeld, Prisdorf und Tangstedt Frauen und Männer, die am Amtsgericht und/oder am Landgericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die jeweilige Gemeindevertretung und der Jugendhilfeausschuss des Kreises Pinneberg schlagen Kandidaten vor. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Schöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der jeweiligen Gemeinde wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen.

Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen.

Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.

Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann sich aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement rekrutieren.

Schöffen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen.

Schöffen sind mit den Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich.

Weiterführende Informationen sind unter www.schoeffenwahl.de zu finden.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene)

bis zum 15.03.2023 beim Amt Pinnau, Hauptstr. 60, 25462 Rellingen.

Interessenten für das Amt eines Jugendschöffen richten ihre Bewerbung

bis zum 15.03.2023 ans Amt Pinnau, Hauptstr. 60, 25462 Rellingen.

Ein Formular kann von der Internetseite www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Januar 2023

Amt Pinnau
Hauptstr. 60

25462 Rellingen

26.01.2023