Kirchenaustritt
Zuständige Behörde:
Standesamt Rellingen - Pinnau
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Hauptstr. 60
25462 Rellingen
Telefon:
04101/564-0
Leistungsbeschreibung
Ein Kirchenaustritt muss in Schleswig-Holstein beim Standesamt erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass beziehungsweise ausländischen Ausweis mit einer Meldebestätigung, die nicht älter als sechs Monate ist,
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für den Kirchenaustritt beträgt 20,00 Euro gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam.
Rechtsgrundlage
- Kirchensteuergesetz (KiStG)
- Kirchenaustrittsgesetz (KiAustrG)
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 26.3 (VwGebV)