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Wettbewerbsstreitigkeiten Einigungsstelle


Zuständige Behörde:


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Leistungsbeschreibung

Die Einigungsstelle zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten ist ein bei den Industrie- und Handelskammern (IHK) eingerichtetes Forum, das in Wettbewerbsstreitigkeiten zwischen den Parteien eine gütliche Einigung herbeiführen soll.
Sie tagt mit einem erfahrenen Wettbewerbsjuristen und zwei Kaufleuten gemeinsam mit den Kontrahenten. Im Rundgespräch wird der Sachverhalt unter Moderation des Vorsitzenden diskutiert. Die unterschiedlichen Bewertungen werden erörtert und die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften sowie die Rechtssprechung dazu besprochen. 
Anders als vor Gericht geschieht dies relativ formlos und nicht öffentlich.
Die Sitzung dauert in der Regel 30 bis 60 Minuten dauern. Am Ende der Verhandlung unterbreitet die Einigungsstelle einen Vergleichsvorschlag, dem die Parteien zustimmen können.


An wen muss ich mich wenden?

An die Industrie- und Handelskammer (IHK).


Rechtsgrundlage

§§ 11, 15 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).