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Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen


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Leistungsbeschreibung

Versicherungsvermittler sind Sie, wenn Sie als:

  • Versicherungsvertreter oder
  • Versicherungsmakler tätig sind.

Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen IHK. Neben der Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich auch ins Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Mit dem Antrag auf Erlaubnis können Sie gleichzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen.

Als Versicherungsvertreter:

  • vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und
  • als dessen Sachverwalter, stehen Sie auf Grundlage eines Vertretervertrages auf der Seite des Versicherungsunternehmens.

Als Versicherungsmakler:

  • vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag der Kunden und
  • stehen als dessen Interessenwahrer auf der Seite des Kunden.

Besonderheiten für ausländische Staatsangehörige:

Wenn Sie als ausländischer Staatsangehöriger in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) eine Niederlassung haben, müssen Sie sich in diesem Land registrieren lassen. Sie benötigen in Deutschland weder eine Erlaubnis noch können Sie sich in das deutsche Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.

Für ausländische Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten gelten dieselben Bestimmungen wie für deutsche Staatsangehörige. Diese gelten auch für EU-Staatsangehörige, die ausschließlich in Deutschland ein entsprechendes Gewerbe anmelden.


An wen muss ich mich wenden?

Ihre örtlich zuständige IHK

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Erteilung einer Erlaubnis nach § 34d GewO über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.


Rechtsgrundlage