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Haushaltssatzung des Schulverbandes Bilsbek für das Haushaltsjahr 2023 08.11.2022 


Haushaltssatzung des Schulverbandes Bilsbek für das Haushaltsjahr 2023

Bekanntmachung

Haushaltssatzung des Schulverbandes Bilsbek für das Haushaltsjahr 2023

Aufgrund des § 56 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes in Verbindung mit den §§ 14 und 15 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit sowie der §§ 77 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Verbandsversammlung vom 02.11.2022 folgende Haus­halts­satzung erlassen: 

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird

1.

im Ergebnisplan mit

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

1.167.700 EUR

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.391.700 EUR

einem Jahresfehlbetrag von

224.000 EUR

2.

im Finanzplan mit

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.122.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

1.343.500 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

14.600 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der

Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf  

14.600 EUR

festgesetzt.

§ 2

Es werden für das Haushaltsjahr 2023 festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0 EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

 0 EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

100.000 EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

Stellen auf

3,34 Stellen

§ 3

Die Verbandsumlage gem. § 13 der Verbandssatzung wird wie folgt festgesetzt:

Auf die Mitgliedsgemeinden entfallen folgende Beträge:

a) Umlage zur Finanzierung des Schulbetriebes der Bilsbek-Schule (Produkt 21102)

Gemeinde Kummerfeld                                       411.815,60 EUR

Gemeinde Prisdorf                                              314.260,46 EUR

b) Umlage zur Finanzierung der Investitionen im Schulbereich (Produkt 21102)

Gemeinde Kummerfeld                                           6.800,00 EUR

Gemeinde Prisdorf                                                  6.800,00 EUR

c) Umlage zur Finanzierung der Investitionen im Kindertagesstättenbereich (Produkt 36501)

Gemeinde Kummerfeld                                              500,00 EUR

Gemeinde Prisdorf                                                     500,00 EUR

§ 4

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung die Verbandsvorsteherin ihre Zustimmung nach § 82 und § 84 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EUR.

Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 Euro festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen.

§ 5

Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörigen Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden.

§ 6

(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.

(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie aus Finanzierungstätigkeit eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist.

(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch die Verbandsvorsteherin grundsätzlich zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets. Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen aus der Erstattung von Personalaufwendungen können nur für Personalmehraufwendungen und den dazugehörigen Mehrauszahlungen verwendet werden.

(4) Gemäß. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden unter vorbenannter Bewirtschaftungsregeln folgende Teilpläne zu einem Budget erklärt:

Die Teilpläne 21102, 24101, 36501 bilden jeweils ein Budget.

 Rellingen, 03.11.2022

Schulverband Bilsbek
Die Verbandsvorsteherin

gez. Koll

Die vorstehende Haushaltssatzung des Schulverbandes Bilsbek für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen können während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen oder auf der Internetseite des Amtes (www.amt-pinnau.de) eingesehen werden.

Rellingen, 08.11.2022                                                                       Amt Pinnau

                                                                                                      Der Amtsvorsteher

08.11.2022