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Öffentliche Bekanntmachungen

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Beschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Gebiet - nördl. Dorfstraße / östl. Wohldweg 05.01.2023 


Amt Pinnau, handelnd für die Gemeinde Borstel-Hohenraden
Beschluss der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Gebiet - nördl. Dorfstraße / östl. Wohldweg

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 29.06.2022 die  Klarstellungs- und Ergänzungssatzung  gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB)

der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Gebiet  - nördl. Dorfstraße / östl. Wohldweg

bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.

Planzeichnung zur Satzung (Teil A)

Begründung zur Satzung (Teil B)

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung  tritt mit Beginn des 17.01.2023 in Kraft. Alle Interessierten können die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung und die Begründung dazu von diesem Tage an im Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 12, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurde die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung und die Begründung  ins Internet unter der Adresse „www.amt-pinnau.de“ eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt Pinnau geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Satzung in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Rellingen, 05.01.2023

Amt Pinnau

Der Amtsvorsteher

gez. Erika Koll

(1. stellv. Amtsvorsteherin)

05.01.2023