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Öffentliche Bekanntmachungen

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Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Kummerfeld 07.05.2019 


Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Lärmaktionsplans der Gemeinde Kummerfeld

Durch die „Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“ vom 18. Juli 2002 und die Umsetzung in nationales Recht mit der Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes am 29. Juni 2005 durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, sowie durch die Verordnung über die Lärmkartierung (34. Bundesimmissionsschutzverordnung) vom 06. März 2006; sind die Kommunen verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen.

Bei der Aufstellung und Überprüfung eines Lärmaktionsplanes wird die Öffentlichkeit beteiligt. Der Entwurf des Lärmaktionsplans wurde am 31.01.2019 der Öffentlichkeit im Rahmen einer Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschusses vorgestellt.

 

Der vom  Bau-, Wege- und Umweltausschusses in der Sitzung am 31.01.2019 gebilligte Entwurf der Erstellung und Umsetzung der Lärmaktionsplanung 2018 liegt in der Zeit von                                                 

Montag, dem 06.05.2019

 bis 

Donnerstag, dem 06.06.2019

 

in der Amtsverwaltung des Amtes Pinnau, Zimmer 12 Hauptstraße 60, in 25462 Rellingen, während der allgemeinen Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus. Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierte die Planunterlagen einsehen und Anregungen schriftlich oder während der Dienststunden des Amtes zur Niederschrift vorbringen.

 

Rellingen, den 02.05.2019

Der Amtsvorsteher

 

gez. Hildebrand 

07.05.2019