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Öffentliche Bekanntmachungen

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Haushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2020 27.11.2019 


Haushaltssatzung des Amtes Pinnau für das Haushaltsjahr 2020

Aufgrund des § 18 Amtsordnung i.V.m. § 95b und § 95 a der Gemeindeordnung wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 13.11.2019 folgende Haushaltssatzung erlassen:


§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

4.986.200

EUR  

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen   auf

4.986.200

EUR

 

einem Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag   von

0

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

4.798.500

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen   aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

4.517.800

EUR

 

 

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen   aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

119.300

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen   aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

139.100

EUR

festgesetzt. 

§ 2 

Es werden festgesetzt:

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für   Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0

EUR

2.

der Gesamtbetrag der   Verpflichtungsermächtigungen auf

0

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite   auf

7.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan   ausgewiesenen Stellen auf

38,72

Stellen.

 

§ 3 

Die Amtsumlage für das Haushaltsjahr 2020 wird auf  23,230969 % der Finanzkraft der amtsangehörigen Gemeinden festgesetzt.

  

§ 4

 

 (1) Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen sowie Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Amtsvorsteher seine Zustimmung gemäß § 18 AO i.V.m. § 95 d Abs.1 oder § 95 f Abs.1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt jeweils 10.000 € im Einzelfall. Die Genehmigung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als erteilt.
(2) Als erheblich im Sinne von § 95 b Abs. 2 Nr. 1 GO gelten 3 % der Aufwendungen aus laufender Verwaltungstätigkeit.

(4) Die Wertgrenze, ab der Investitionen einzeln darzustellen sind, wird auf 10.000 € festgesetzt. Davon ausgenommen sind Baumaßnahmen. Diese sind einzeln darzustellen.

 

§ 5

Übertragbar in das nächste Haushaltsjahr sind andere Aufwendungen, die nicht zu einem Budget gehören und die dazugehörige Auszahlungen, wenn sie aus zweckgebundenen Erträgen und den dazugehörigen Einzahlungen finanziert werden, sofern diese Erträge noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden. Die Befugnis zur Übertragung wird auf den Amtsvorsteher übertragen; die Zustimmung des Amtsausschusses gilt in diesen Fällen als erteilt. 

§ 6

 

(1) Die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets sind mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsbeziehungen, der Abschreibungen und der Zuführungen zu Rückstellungen und Rücklagen sowie Sonderposten gegenseitig deckungsfähig.
(2) Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sowie aus Finanzierungstätigkeit eines Budgets sind gegenseitig deckungsfähig, soweit der Haushaltsplan keine Einschränkungen ausweist.

(3) Mehrerträge und die dazugehörigen Mehreinzahlungen eines Budgets berechtigen vorbehaltlich der Zustimmung durch den Amtsvorsteher grundsätzlich zur Leistung von Mehraufwendungen und den dazugehörigen Auszahlungen innerhalb eines Budgets.

(4) Gemäß § 18 AO i.V.m. § 20 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik werden unter vorgenannten Bewirtschaftungsregeln folgende Produkte zu einem Budget verbunden:

 

Budget

der Produktbereich

 

umfasst   folgende Produkte

 

1

                                                                                                                                                         
   

11101

   
   

Amtsorgane

   
   

11102

   
   

Verwaltungsleitung                           

   
   

11103

   
   

Innere Dienste

   
   

11104

   
   

Kämmerei                               

   
   

11105

   
   

Steuerverwaltung               

   
   

11106

   

11107

   
   

Finanzbuchhaltung

   

Bilanzbuchhaltung

   
   

11108

   
   

Bau- und Liegenschaftsverwaltung

   
   

11109

   
   

Gebäudemanagement

   
   

11110

   
   

Schul-, Kultur- und     Sozialverwaltung

   
   

11111

   
   

Personalrat, Betriebsgemeinschaft

   
   

11112

   
   

Gleichstellungsbeauftragte

   

 


 
 

             
   

12102

   
   

Wahlen

   

 

 

                                                       
   

12201

   
   

 Öffentliche     Ordnung

   
   

12202

   
   

Bürgerbüro

   
   

12203  

   

Gemeindebüro Ellerbek)

   
   

12205  

   

Standesamt

 

6

             
   

61100  

   

Steuern, allgemeine Umlagen und     Zuweisungen  

 

 

             
   

61201   

   

Sonst. allg. Finanzwirtschaft  

 

Die Kommunalaufsicht hat mit Schreiben vom 21.11.2019 Kenntnis genommen.          

 

Rellingen, 13.11.2019                              

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher     

Hildebrand             

27.11.2019