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Öffentliche Bekanntmachungen

Hier finden Sie alle öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Pinnau und der amtsangehörigen Gemeinden. Wählen Sie dazu bitte die entsprechende Kategorie.





Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Kummerfeld 22.01.2021 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Kummerfeld
Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Kummerfeld

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kummerfeld hat in ihrer Sitzung am 18.06.2020 beschlossen, die

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Prisdorfer Str. / Baumschulenweg" für das Gebiet südl. des Baumschulenweges, östlich des Wohngebiets Bilsbekbogen, nördlich der Prisdorfer Str. aufzustellen. Der vorgesehene Geltungsbereich ist im nachfolgenden Lageplan kenntlich gemacht. 

Der Bebauungsplan wird als Plan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Ausweisung der Verkehrsfläche als Fläche für den Gemeinbedarf zum Zweck des Anbaus einer Schulmensa.

Dieser Beschluss wird hiermit bekannt gemacht. 

 

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 der Gemeinde Kummerfeld gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Kummerfeld in der Sitzung am 10.12.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Prisdorfer Str. / Baumschulenweg“ für das Gebiet südl. des Baumschulenweges, östlich des Wohngebiets Bilsbekbogen, nördlich der Prisdorfer Str. und die Begründung liegen vom 

28.01.2021 bis einschließlich 01.03.2021 

in der Amtsverwaltung Pinnau, Fachbereich Bauen und Ordnung, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 8, während der Dienststunden (montags, dienstags, donnerstags und freitags von 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr und zusätzlich dienstags von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) öffentlich aus.

Zusätzlich ist der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.amt-pinnau.de >Startseite>Bürgerservice>Bekanntmachungen eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. 

Teil A - Planzeichnung 2. Änderung B-Plan 15, Kummerfeld

Teil B - Text zur 2. Änderung B-Plan 15, Kummerfeld

Begründung zur 2. Änderung B-Plan 15, Kummerfeld

Derzeit sind die besonderen Bedingungen im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie zu beachten. Eine Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen in den Räumlichkeiten der Amtsverwaltung Pinnau ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Auskünfte werden unter der Telefonnummer 04101/7972-243 erteilt. 

Wir weisen darauf hin, dass im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von einem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird. 

Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben. Stellungnahmen können auch per E-Mail an Herrn Kunze (j.kunze@amt-pinnau.de) gesendet werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des B-Planes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des B-Planes nicht von Bedeutung ist. 

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e und Absatz 3 Buchstabe b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prü­fung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, das mit ausliegt. 

Information nach Art 13 DSGVO Bauleitplanung

Der vorgesehene Geltungsbereich ist in dem nachfolgenden Lageplan kenntlich gemacht.

Geltungsbereich 2. Änderung BPlan 15 Kummerfeld

Rellingen, 15.01.2021

 

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher                                                                                 

gez. Günther Hildebrand

22.01.2021