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Öffentliche Bekanntmachungen

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Beschluss der 1. Änderung des B-Planes Nr. 7 der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Gebiet ,,östlich Am Schulhof". 28.12.2021 


Bekanntmachung des Amtes Pinnau für die Gemeinde Borstel-Hohenraden
Beschluss der 1. Änderung des B-Planes Nr. 7 der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Gebiet „östlich Am Schulhof“. 

Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 23.11.2021 die 1. Änderung  B-Plan Nr.7 der Gemeinde Borstel-Hohenraden für das Gebiet „östlich Am Schulhof“ bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen. 

Dies wird hiermit bekannt gemacht.

Der B-Plan tritt mit Beginn des 06.01.2022 in Kraft. Alle Interessierten können den B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung  dazu von diesem Tage an im Amt Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 12, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der

B-Plan, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-pinnau.de“ eingestellt.

Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt Pinnau geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die frist-gemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen B-Plan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 GO bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der B-Plan-Satzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber dem Amt Pinnau unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.

Der F-Plan ist gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch Berichtigung angepasst worden. Der berichtigte Plan kann wie oben angegeben eingesehen werden; ebenso können Auskünfte über den Inhalt gegeben werden.

Rellingen, 28.12.2021

Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher
gez. Günther Hildebrand

B-Planzeichnung "1. Änderung des B-Planes Nr. 7 " [PDF-Dokument: 472 kB]

Begründung "1. Änderung des B-Planes Nr. 7 " [PDF-Dokument: 5 MB]

28.12.2021