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Genehmigung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet am Röpenkampsweg, am Tangstedter Mühlenweg sowie am Gooshornweg 02.03.2009
Bekanntmachung der Gemeinde Ellerbek
Genehmigung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ellerbek für das Gebiet am Röpenkampsweg, am Tangstedter Mühlenweg sowie am Gooshornweg
Das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein hat mit Bescheid vom 09.02.2009 (Az. IV 644-512.111-56.13 die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 18.09.2008 beschlossene 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ellerbek für den Bereich am Röpenkampsweg, am Tangstedter Mühlenweg sowie am Gooshornweg nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, Zimmer 9, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Rellingen, 02.03.2009
Gemeinde Ellerbek
Der Bürgermeister
gez. Hildebrand