Öffentliche Bekanntmachungen
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Haushaltssatzung der Gemeinde Ellerbek für das Haushaltsjahr 2009 09.06.2009
B e k a n n t m a c h u n g
Haushaltssatzung
der Gemeinde Ellerbek für das Haushaltsjahr 2009
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.05.2009 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird
1. |
im Ergebnisplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Erträge auf |
5.916.400 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
5.872.700 EUR |
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einem Jahresüberschuss von |
43.700 EUR |
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einem Jahresfehlbetrag von |
0 EUR |
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2. |
im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
5.793.000 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf |
5.629.900 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
31.600 EUR |
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einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
2.584.100 EUR |
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festgesetzt. |
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§ 2
Es werden festgesetzt:
1. |
der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf |
0 EUR |
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2. |
der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf |
0 EUR |
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3. |
der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
0 EUR |
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4. |
die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf |
12,19 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. |
Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) |
210 % |
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b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
230 % |
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2. |
Gewerbesteuer |
310 % |
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95 d und § 95 f Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 5.000 EUR.
Ellerbek, den 28.05.2009 Gemeinde Ellerbek
Der Bürgermeister
gez. Hildebrand
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Die vorstehende Haushaltssatzung der Gemeinde Ellerbek für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan mit Anlagen kann während der Dienststunden bei der Amtsverwaltung Pinnau, Hauptstraße 60, 25462 Rellingen, eingesehen werden
Rellingen, den 08.06. 2009 Amt Pinnau
Der Amtsvorsteher